Der Status S fĂŒr «SchutzbedĂŒrftige» wurde in den 1990er-Jahren geschaffen und 1998 ins Asylgesetz aufgenommen. Der Anlass dazu waren die Balkankriege, die in der Schweiz zu ĂŒber 40â000 Asylgesuchen pro Jahr fĂŒhrten. Das Ziel des neuen Status: Die Probleme lösen, die sich aus Massenfluchtbewegungen wegen Kriegen, BĂŒrgerkriegen oder Situationen allgemeiner Gewalt ergeben. Der Status sollte nur im absoluten Notfall aktiviert werden, um die FunktionsfĂ€higkeit des Schweizer Asylsystems aufrechtzuerhalten. Dazu gekommen ist es nie â der Bundesrat hat bis heute nie davon Gebrauch gemacht. Kein Wunder: Der Status S ist teuer, unnötig kompliziert und praxisuntauglich.
Trotzdem will die SPK-S den Phantomstatus punktuell verschĂ€rfen. Ihr Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Familiennachzug». Gleiche Regelung fĂŒr SchutzbedĂŒrftige wie fĂŒr vorlĂ€ufig Aufgenommene» sieht daher vor, dass fĂŒr Personen mit dem Status S der Familiennachzug erst nach drei Jahren und mit Auflagen möglich sein soll â so, wie fĂŒr Personen mit dem Status «vorlĂ€ufig Aufgenommene». Zur BegrĂŒndung fĂŒhrt die SPK-S an, erst mit dieser Angleichung der Familiennachzugsregeln lasse sich der Status S ĂŒberhaupt anwenden. Das ist eine haltlose Behauptung, kritisiert die SFH in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf der SPK-S: Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der S-Status aufgrund der Regelung zum Familiennachzug bislang nie angewendet wurde.
Die SFH lehnt die vorgeschlagene Reform strikt ab. Sie kritisiert die hohen HĂŒrden fĂŒr den Familiennachzug im Zusammenhang mit der vorlĂ€ufigen Aufnahme seit Jahren. Die dreijĂ€hrige Wartefrist und die wirtschaftlichen Auflagen sind unverhĂ€ltnismĂ€ssig und nicht gerechtfertigt. Die Erfahrung zeigt zudem deutlich, dass die EinschrĂ€nkung des Familiennachzugs integrationshemmend wirkt. Die Annahme, dass Personen, denen der Schutzstatus S erteilt wĂŒrde, nur kurzfristig in der Schweiz verbleiben, dĂŒrfte sich angesichts der Erfahrungen mit der vorlĂ€ufigen Aufnahme als falsch erweisen. Das Interesse an einer Integration und wirtschaftlichen Teilhabe der betroffenen Menschen ist im Sinne der Schweizer Gesellschaft.
Die SFH hĂ€lt eine Anpassung der Regelung des Familiennachzugs fĂŒr Personen mit Schutzstatus S aufgrund der Irrelevanz des Status weder fĂŒr nötig noch fĂŒr sinnvoll. Die SFH ist der Ansicht, dass die VerschĂ€rfung der Familiennachzugsregeln nicht mit dem Recht auf Familienleben sowie dem Kindeswohl vereinbar sind.Der Status S ist in der Praxis ein Papiertiger â die punktuelle Reform erĂŒbrigt sich aus Sicht der SFH: Ein praxisuntauglicher Phantomstatus gehört nicht revidiert, sondern umgehend abgeschafft.
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Peter Meier
Leiter Asylpolitik
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