Die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich seit der MachtĂŒbernahme der Taliban im August 2021 kontinuierlich verschlechtert, insbesondere fĂŒr Frauen und MĂ€dchen. Jede wahrgenommene Opposition wird durch die Taliban brutal unterdrĂŒckt. Zudem ist die humanitĂ€re Lage vor Ort verheerend und verschĂ€rft sich weiter. Neben der humanitĂ€ren Situation und der aktuellen Menschenrechtslage werden am LĂ€nderabend verschiedene Risikoprofile vorgestellt sowie die Situation von RĂŒckkehrenden beleuchtet.
Die Schutzquote fĂŒr Asylgesuche aus Afghanistan ist relativ hoch, doch die Rechtpraxis gegenĂŒber Asylsuchenden aus Afghanistan ist seit der MachtĂŒbernahme der Taliban restriktiver geworden. Das SEM geht seit MĂ€rz 2025 davon aus, dass der Wegweisungsvollzug fĂŒr junge MĂ€nner unter gewissen Bedingungen zumutbar ist. Eine Ausnahme zur restriktiven Praxis bilden Asylgesuche von afghanischen Frauen. Am Informationsabend wird die aktuelle Rechtspraxis nachgezeichnet und die verschiedenen Risikoprofile vorgestellt.
Am LĂ€nderabend erfahren Sie HintergrĂŒnde ĂŒber die politische und humanitĂ€re Lage in Afghanistan, ĂŒber die Rechtspraxis der Schweiz fĂŒr GeflĂŒchtete aus Afghanistan. Ein Mitarbeiter Bildungsprojekte berichtet ĂŒber seine persönliche Flucht aus Afghanistan und seine Integration in der Schweiz. Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen.
Thomas Ruttig, Co-GrĂŒnder und ehemaliger Co-Direktor des Afghanistan Analysts Network & Adrian Schuster, LĂ€nderexperte, Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH): Politische und humanitĂ€re Situation in Afghanistan
Teresia Gordzielik, Juristin, Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH): Rechtspraxis der Schweiz fĂŒr GeflĂŒchtete aus Afghanistan
Hussain Panahi, Mitarbeiter Bildungsprojekte, Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe SFH: Persönlicher Flucht- und Integrationsbericht
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Kontakt

Stéphanie SchÀfges
Kursadministration
- Telefon: 031 370 75 76
- E-Mail: kursadmin@fluechtlingshilfe.ch
Teilnahmebedingungen
Abmeldungen sind bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenlos. Bei spÀterer Abmeldung oder Fernbleiben ist, unabhÀngig vom Verhinderungsgrund, der ganze Kursbetrag geschuldet.
Gerne akzeptieren wir ohne zusÀtzliche Kosten eine*n Ersatzteilnehmer*in.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist es möglich, als Ersatz fĂŒr die bezahlte Weiterbildung an einer folgenden Weiterbildung im gleichen finanziellen Rahmen kostenlos teilzunehmen.