Diese Vereinbarungen werden mit dem Ziel getroffen, die Anzahl von Flüchtlingen aus diesen Ländern zu reduzieren – sei es mittels Wegweisungen oder präventiv mittels Abschreckung. Im jüngsten Beispiel geht es um Äthiopien.
Medienberichte vom 05.04.2018 zum Abkommen zwischen der EU und Äthiopien:
Tagesschau SRF 1 mit SFH-Statement: «Rückweisung von Äthiopiern»
Tages-Anzeiger: «Schweiz steigt bei heiklem Asyldeal mit Äthiopien ein, 05.04.2018
20minuten: Schweiz kann abgewiesene Äthiopier abschieben, 05.04.2018
Watson.ch: Zwangsabschiebungen: Die Schweiz arbeitet mit dem äthiopischen Geheimdienst zusammen, 05.04.2018
Position der SFH zu Äthiopien
Das Abkommen zwischen der EU und Äthiopien, welches Zwangsrückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden nach Äthiopien ermöglicht, ist am 1. März 2018 auf die Schweiz ausgeweitet worden.
Die SFH verurteilt dieses Abkommen aufs Schärfste und spricht sich aufgrund der unverändert bedenklichen Menschenrechtslage generell gegen Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden nach Äthiopien aus.
Gemäss den der SFH zugänglichen Informationen hat sich die Menschenrechtslage keineswegs verbessert. Nach dem Weideraufflammen der Anti-Regierungsproteste und dem überraschenden Rücktritt von Premierminister Hailemariam Desalegn wurde Mitte Februar 2018 erneut der Ausnahmezustand verhängt. Seitdem wurden bereits Tausende von tatsächlichen oder angeblichen politisch Oppositionellen verhaftet.
Besonders besorgt ist die SFH über die geplante Zusammenarbeit mit dem für seine Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung von Regierungskritiker_innen bekannte äthiopische Geheimdienst (Niss).
Gemäss den erwähnten Artikel sieht die Vereinbarung zwischen der EU und Äthiopien vor, «dass die Schweizer Behörden dem äthiopischen Geheimdienst (Niss) sämtliche verfügbaren Daten» über mutmasslich äthiopische Asylsuchende schicken. Darüber hinaus «kann das SEM die Asylsuchenden zum «Identifizierungsinterview» bei der äthiopischen Botschaft in Genf vorführen lassen. «Auf Antrag» können die Schweizer Behörden für diese Befragungen künftig sogar Niss-Beamte direkt aus Äthiopien einfliegen.»
Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Äthiopien gibt dem Niss Zugang zu persönlichen Informationen über abgewiesene Asylsuchende. Diese Personen geraten damit ins Visier des Niss und sind somit nach ihrer Rückkehr verstärkt einer potentiellen spezifischen Verfolgung ausgesetzt.
Problematisch ist ausserdem, dass die Vereinbarung mit dem Niss Gelegenheit gibt, seine bereits relativ engmaschige Überwachung der äthiopischen Diaspora und deren Oppositionsaktivitäten in der Schweiz zu intensivieren.