Wege aus der Nothilfe und Irregularität

18. Dezember 2019

Per Ende 2017 lebten in der Schweiz rund 8500 abgewiesene Asylsuchende in der Nothilfe. Da viele von ihnen keine Ausreisemöglichkeit haben, empfiehlt die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), dass sie für ihre illegale Anwesenheit nicht sanktioniert werden und Integrationsmöglichkeiten erhalten.

Wer sich mit einem abgewiesenen Asylgesuch weiterhin in der Schweiz aufhält und in der Nothilfe landet, lebt in der paradoxen Situation der «regulären Illegalität». Diese Personen erhalten auf der einen Seite eine notdürftige Unterkunft und je nach kantonaler Regelung 8–12 Franken am Tag. Auf der anderen Seite können sie, sofern sie in eine Kontrolle geraten, wegen illegaler Anwesenheit gebüsst oder gar inhaftiert werden.

Diesen Zustand kritisiert die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), die soeben einen Bericht zu Situation und Verbleib von abgewiesenen Asylsuchenden veröffentlicht hat. Ausgehend vom Umstand, dass viele dieser Personen, darunter Familien mit Kindern und vulnerable Personen, wegen Vollzugsproblemen oder nicht beschaffbarer Reisepapiere nicht ausreisen können, hat sie Empfehlungen zur Verbesserung der Situation dieser Betroffenen formuliert.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die unwürdige Situation von Asylsuchenden, die in der Nothilfe in prekären Verhältnissen und ohne Aussicht auf gesellschaftliche und berufliche Integration ausharren müssen, seit Jahren. Sie stellt sich hinter die Empfehlungen der EKM. Betroffene sollen aus ihrer Isolation und Perspektivlosigkeit herausgeführt werden. Als mögliche Massnahmen empfiehlt die EKM die Prüfung einer vorläufigen Aufnahme für Personen, die die Schweiz aus technischen oder gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können. Bei Personen, die schon lange in der prekären Nothilfesituation leben, soll systematisch eine flexiblere und besser auf deren individuelle Situation abgestimmte Härtefallregelung zur Asylgewährung greifen können. Auf Empfehlung der EKM sollte es ein regelmässiges Monitoring der Situation der Betroffenen geben. Weiter sollen die Personen in der Nothilfe eine Bestätigung erhalten, dass sie in der Schweiz registriert sind, damit sie bei Personenkontrollen Bussen entgehen. Zudem soll die Rückkehrhilfe flexibilisiert und verbessert werden.

Einen besonderen Akzent legt die SFH auf die EKM-Empfehlung, für Betroffene einen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungen zu schaffen. Kinder und Jugendliche von abgewiesenen Asylsuchenden und Nothilfebezügern sollen die öffentlichen Schulen und eine Lehre absolvieren können. Für die Situation ihrer Eltern sollen Jugendliche nicht bestraft werden.