Die Opfer von Menschenhandel sind im Schweizerischen Asylverfahren nicht genügendgeschützt.Es braucht Massnahmen. Die Organisationen fordern insbesondere ein einheitliches Vorgehen und einen umfassenden Opferschutz auch für Personen, die im Ausland ausgebeutet worden sind. Bei Menschenhandelsopfern soll auf Überstellungen in andere Dublin-Staaten verzichtet werden. Zumindest aber müssen individuelle Garantien einholt werden. Weiter muss die Auslegung des Flüchtlingsbegriffs angepasst werden.
Die SFH hat am 18. Oktober 2019 zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Fachtagung «Opfer von Menschenhandel als Asylsuchende: In der Schweiz endlich in Sicherheit?» in Bern mitgewirkt, die von der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration organisiert wurde. Die SFH-Juristin Lucia Della Torre hat die Expertise der SFH zur Situation von Menschenhandelsopfern in Italien eingebracht. Ebenfalls teilgenommen und referiert haben verschiedene weitere Fachpersonen, darunter ein Mitglied der Expertengruppe des Europarats GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) sowie das SEM. Anlässlich der Veranstaltung haben die beteiligten Organisationen ihre Forderungen ans SEM für einen besseren Schutz von Menschenhandelsopfern im Schweizer Asylverfahren überreicht. Die Forderungen gehen in dieselbe Richtung wie diejenigen, die GRETA Anfang Oktober an die Schweiz gerichtet hat.
ASTREE, Antenna MayDay/SOS Ticino, Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, Centre Social Protestant, FIZ Fachstelle Frauenhandel Frauenmigration, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH: Forderungen der zivilgesellschaftlichen Akteure anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel 2019 an das Staatssekretariat für Migration, 18.10.2019
FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Medienmitteilung vom 18.10.2019