Klimaflucht: UNO-Urteil bestätigt Forderung der SFH

23. Januar 2020

Ein UNO-Menschenrechtsgremium hält in einem aktuellen Fall erstmals fest: Geflüchtete dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn dort ihr Recht auf Leben aufgrund des Klimawandels verletzt ist.

Personen, die aufgrund negativer Folgen des Klimawandels in ein anderes Land flüchten müssen, gelten gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Flüchtlinge. Sie erhalten keinen international anerkannten Schutzstatus. Bei einem Wegweisungsverfahren muss jedoch stets die Zulässigkeit, Zumutbarkeit und Durchführbarkeit einer Rückweisung ins Herkunftsland geprüft werden. Nun hält das UNO-Menschenrechtskomitee erstmals explizit fest, dass für die Prüfung der Wegweisung auch klimabedingte Gründe eine Rolle spielen können.

Der wegweisende Entscheid betrifft den Fall von Ioane Teitiota aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati. Dieser hatte 2010 in Neuseeland einen Asylantrag als Klimaflüchtling gestellt und geltend gemacht, dass er aufgrund des steigenden Meeresspiegels und anderen klimabedingten Veränderungen seine Lebensgrundlage verloren hatte. Der neuseeländische Staat lehnte den Asylantrag ab, die Berufungsinstanzen bestätigten dieses Urteil.

Der Schutzsuchende hat sich in der Folge an das UNO-Menschenrechtskomitee gewandt – ein unabhängiges Expertengremium, welches die Einhaltung des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht. Das Menschenrechtskomitee hielt fest, dass Ioane Teitiotas Abschiebung sein Recht auf Leben nicht verletzt habe. Trotz der ernsthaften Situation in Kiribati, waren laut den Experten genügend Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen worden. Das Gremium bestätigte, die Abschiebung sei rechtens, da die Lage in Kiribati nicht unmittelbar lebensbedrohend sei. Es schaffte jedoch einen Präzedenzfall indem es festhielt, dass für Staaten als Folge bestehender internationaler Vereinbarungen eine menschenrechtliche Verpflichtung besteht, bei Wegweisungen auch lebensbedrohliche Aspekte der Klimakrise im Herkunftsland mit zu berücksichtigen.

Die SFH fühlt sich durch dieses Urteil bestätigt. Sie fordert mehr Schutz für Klimavertriebene und plädiert dafür, dass bei Klimakatastrophen im Einzelfall die Ausstellung von humanitären Visa erleichtert erfolgen soll.

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