Italien - Betreuung nach wie vor ungenügend

23. September 2019

Eine Abklärungsreise der SFH zeigt: Verletzliche Personen, die gemäss Dublin-Verordnung nach Italien rücküberstellt werden, werden im italienischen Asylsystem nach wie vor nicht adäquat betreut.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH besucht Italien regelmässig, um die Situation vor Ort zu beurteilen und Empfehlungen abzugeben. Die jüngste Abklärungsreise nach Rom und Mailand vom September zeigt: Trotz sinkender Ankunftszahlen hat sich die Situation der Asylsuchenden seit dem letzten Jahr nicht verbessert, ebenso wenig diejenige von Personen mit Schutzstatus. Insbesondere für verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, ist der Zugang zu adäquater Unterstützung problematisch und von Zufällen abhängig. Die SFH hält daher an ihrer Empfehlung fest, Asylsuchende sowie auch Personen mit Schutzstatus nicht nach Italien zu überstellen.

Salvini-Dekret hat negative Auswirkungen

Die Aufnahmebedingungen, die Unterbringung, der Zugang zu verschiedenen Leistungen sowie die Integration sind nach wie vor die Hauptprobleme für Asylsuchende und Schutzberechtigte in Italien. Die SFH beurteilt die Auswirkungen des vor fast einem Jahr in Kraft getretenen Salvini-Dekrets zur Verschärfung des Einwanderungsgesetzes als folgenschwer. Asylsuchende treffen in Asylzentren wesentlich schlechtere Bedingungen an als noch vor diesem Dekret. Was ihnen bleibt, ist ein Bett und Nahrung. Dies ist besonders verheerend für verletzliche Personen, so zum Beispiel Schutzsuchende, die infolge ihrer Fluchtumstände traumatisiert sind. Weil in den Zentren kaum mehr spezialisiertes Personal anwesend ist, können sie mit ihren Nöten oft gar nicht identifiziert werden. Einzig unbegleitete Minderjährige werden derzeit nicht in diesen rudimentär eingerichteten Zentren untergebracht und besser behandelt.

Vor Inkrafttreten des Salvini-Dekrets im Oktober 2018 hatten verletzliche Personen noch die Möglichkeit – sofern Plätze verfügbar waren – in Empfangszentren untergebracht zu werden, die über spezifische Dienstleistungen mit Plätzen speziell für vulnerable Personen verfügt hatten.

Schwierige Situation für Rücküberstellte aus der Schweiz

Als zunehmendes Problem erachtet die SFH den Entzug des Rechts auf Unterkunft für Personen, die ihr Zentrum ohne vorherige Ankündigung für mehr als 72 Stunden verlassen haben. Besonders betroffen davon sind Schutzsuchende, die zum Beispiel in die Schweiz weitergereist sind und via Dublin-Regelung rücküberstellt werden. Ihre Möglichkeiten, eine staatliche Unterkunft zu erhalten, sind aufgrund dieser Regelung eingeschränkt, der Zugang zum Gesundheitswesen und zu zahlreichen weiteren Dienstleistungen ist erschwert. Zudem ist es umständlich und schwierig, Beschwerde gegen diese Situation zu erheben.

Die Veröffentlichung des neuen, detaillierten SFH-Berichts ist für Anfang Dezember 2019 geplant.