La directrice de l'OSAR observe la situation à Chiasso et à Côme

Die Verantwortung der Schweiz hört nicht an der Grenze auf

07. März 2019

Seit zehn Jahren nimmt die Schweiz am Dublin-System teil und macht davon rege Gebrauch. Kein anderes Land in Europa wendet die Dublin-Regeln so strikt an wie die Schweiz.

Von Adriana Romer, Bereichsleiterin Recht SFH

Nach wie vor ist Italien das relevanteste Land für die Schweiz, wenn es um Überstellungen in Anwendung der Dublin-Verordnung geht. Bis Ende November 2018 betrafen 36 Prozent der Übernahme-Ersuchen aus der Schweiz Italien, 2017 war es sogar die Hälfte.
Die SFH beobachtet die Situation in Italien seit langem und hat mehrere Berichte dazu veröffentlicht. Die Widersprüche zwischen Gesetzeslage und Praxis und zwischen Auskünften von NGOs und Auskünften von Behörden veranlassten die SFH 2016 zusammen mit dem Danish Refugee Council (DRC) dazu, ein Monitoring-Projekt zu starten. Die Erfahrungen von Asylsuchenden, die in Anwendung der Dublin-III-Verordnung nach Italien überstellt wurden, werden dokumentiert. Daraus lassen sich weitere Schlüsse auf das italienische Asylsystem und dessen Mängel ziehen.
Im ersten Bericht vom Februar 2017 wurde die Situation von sechs Familien mit minderjährigen Kindern aufgezeigt. Der zweite Bericht vom Dezember 2018 dokumentiert anhand von 13 Fällen verletzlicher Personen und Familien, die aus europäischen Ländern überstellt wurden, die schwierigen Bedingungen in Italien. Der Bericht macht deutlich, dass überstellte Asylsuchende in Italien keine adäquaten Aufnahmebedingungen vorfinden. Der Zugang zu Unterkunft und medizinischer Versorgung war gar nicht oder nur mangelhaft gewährleistet.

Einzelfälle zeigen konkrete Mängel auf

Welche Folgen diese strikte Praxis für die Betroffenen hat, zeigt das Beispiel einer türkischen Frau, die via Italien in die Schweiz eingereist war und hier ein Asylgesuch gestellt hatte. Obwohl sie sich in Zürich in psychiatrischer Behandlung befand, wurde sie von den Schweizer Behörden ohne weitere Abklärungen für eine mögliche Folgebetreuung nach Italien überstellt. Dort blieb die suizidgefährdete Frau mit posttraumatischer Belastungsstörung sich selbst überlassen: Zu ihrem Glück fand sie bei Bekannten vor Ort für eine Woche Unterschlupf. Sie verfügte über die finanziellen Mittel, um eine weitere Woche auf eigene Kosten in einem Hotel unterzukommen. Die meisten Asylsuchenden haben diese Möglichkeiten jedoch nicht. Anschliessend wurde die Frau von den italienischen Behörden untergebracht, allerdings in einem abgelegenen Camp mit überwiegend Männern. Zeitweise war die Türkin die einzige Frau im Camp. Am Wochenende war keine Ansprechperson vor Ort. Sie erkrankte dort, wurde jedoch erst nach zwei Wochen in ein Spital eingeliefert. Nur dank der Intervention eines Anwaltes aus Varese, der für das SFH-Monitoring-Projekt arbeitet, erhielt sie schliesslich Wochen nach der Überstellung Zugang zu einem Psychologen und konnte in eine Notunterkunft für Frauen umziehen.

Verschärfung des politischen Klimas

Direkt nach dem Wahlsieg der Lega im Frühjahr 2018 verschärfte sich das Klima gegenüber Schutzsuchenden und Migrierten in Italien spür- und sichtbar. Die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden hat sich unter der neuen Regierung nochmals verschlechtert. Unterkünfte wurden geschlossen. Mit dem sog. Salvini-Dekret wurde im Oktober unter anderem der humanitäre Schutzstatus abgeschafft. Dieses Gesetz hat die Gerichte einiger Dublin-Mitgliedstaaten dazu veranlasst, die Überstellung von Asylsuchenden nach Italien zu stoppen. Die SFH fordert ebenfalls den Verzicht der Schweiz auf Dublin-Überstellungen von verletzlichen Personen nach Italien, solange dort keine adäquaten Aufnahmebedingungen gewährleistet sind. Die Verantwortung der Schweiz hört nicht an der Grenze auf.

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