Asylzentren sind keine Gefängnisse

10. Mai 2019

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Schutzsuchende in menschenwürdigen Unterkünften leben. Die Grundrechte von Minderjährigen, alleinstehenden Frauen, gesundheitlich angeschlagenen und traumatisierten Personen oder Familien sind wichtiger als Sicherheitsbedenken. Vier Forderungen für Mindeststandards bei der Unterbringung.

Grundrechte haben Vorrang vor Sicherheit

Grundrechte sind höher zu gewichten als Sicherheitsmassnahmen: Abgelegene Asylzentren, fern von städtischer Infrastruktur für Bildung und Gesundheit, umgeben von Stacheldrahtzäunen und Videokameras, mit Sicherheitsschleusen und uniformiertem Personal, erinnern Schutzsuchende an Gefängnisse und schränken ihre Bewegungsfreiheit massiv ein.

Die Bevölkerung muss freien Zugang haben

Zahlreiche Einheimische möchten gerne Kontakt mit Schutzsuchenden aufbauen und sie ungehindert in den Unterkünften besuchen können. Sie sollen auch abends Zugang zu den Bundesasylzentren haben und ihre Projekte direkt mit Asylsuchenden zusammen gestalten können.

Die umfassende medizinische Grundversorgung muss gewährleistet sein

Bei medizinischen Abklärungen müssen auch psychische Verletzungen wie Traumata identifiziert, sorgfältig untersucht und bei der Unterbringung berücksichtigt werden. Das braucht Zeit, mehr als zehn Tage, wie es im neuen Erstverfahren eingeplant ist.

Die Intimsphäre gehört in jedem Fall geschützt

Besonders Verletzliche wie Minderjährige, Frauen, ältere und kranke Schutzsuchenden oder Familien brauchen in den Zentren getrennte Bereiche für Aufenthalt und Hygiene.