In der Schweiz leben heute rund 43’000 Geflüchtete als vorläufig Aufgenommene zwischen Stuhl und Bank: Sie können nicht zurück in ihre Heimat, etwa weil dort Krieg herrscht oder ihnen Folter droht. Die meisten von ihnen bleiben deshalb auf Jahre hinaus oder für immer hier. Zugleich erschwert der Status den Betroffenen aber auch die Integration in der Schweiz. Das verursacht unnötig hohe Folgekosten – gerade etwa bei der Sozialhilfe. Die SFH prangert dieses Problem seit Jahren an und fordert die rechtliche Gleichstellung von vorläufig aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.
Nur ein erster Schritt
Die überfällige Totalreform, welche die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus ersetzen sollte, ist trotz Unterstützung von Kantonen, Gemeinden und Städten ausgerechnet am Widerstand des Ständerats gescheitert. Übrig geblieben sind punktuelle Anpassungen. Die SFH begrüsst diese zwar als Schritt in die richtige Richtung. Doch für eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzberechtigten in Gesellschaft und Arbeitswelt reicht das nicht aus.
Rechtliche Hürden beseitigen
Damit vorläufig Aufgenommene in der Schweiz richtig Fuss fassen können, müssen nun vielmehr weitere rechtliche Hürden beseitigt werden: Vorab sind die empfindlichen Restriktionen beim Familiennachzug aufzuheben. Denn die Familie ist nachweislich ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Integration. Die Betroffenen haben aber auch Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Massnahmen in der Berufsbildung. Zudem sind weitere Verschärfungen zur Beschränkung der Reisefreiheit abzulehnen.
Damit die Integration der Schutzberechtigten gelingt, braucht es neben dem Engagement der Zivilgesellschaft insbesondre den Willen der Arbeitgeber, ihnen eine echte Chance zu geben.
Rückfragen
Peter Meier
Leiter Asylpolitik
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