In der Schweiz leben heute rund 43â000 GeflĂŒchtete als vorlĂ€ufig Aufgenommene zwischen Stuhl und Bank: Sie können nicht zurĂŒck in ihre Heimat, etwa weil dort Krieg herrscht oder ihnen Folter droht. Die meisten von ihnen bleiben deshalb auf Jahre hinaus oder fĂŒr immer hier. Zugleich erschwert der Status den Betroffenen aber auch die Integration in der Schweiz. Das verursacht unnötig hohe Folgekosten â gerade etwa bei der Sozialhilfe. Die SFH prangert dieses Problem seit Jahren an und fordert die rechtliche Gleichstellung von vorlĂ€ufig aufgenommenen und anerkannten FlĂŒchtlingen.
Nur ein erster Schritt
Die ĂŒberfĂ€llige Totalreform, welche die vorlĂ€ufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus ersetzen sollte, ist trotz UnterstĂŒtzung von Kantonen, Gemeinden und StĂ€dten ausgerechnet am Widerstand des StĂ€nderats gescheitert. Ăbrig geblieben sind punktuelle Anpassungen. Die SFH begrĂŒsst diese zwar als Schritt in die richtige Richtung. Doch fĂŒr eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzberechtigten in Gesellschaft und Arbeitswelt reicht das nicht aus.
Rechtliche HĂŒrden beseitigen
Damit vorlĂ€ufig Aufgenommene in der Schweiz richtig Fuss fassen können, mĂŒssen nun vielmehr weitere rechtliche HĂŒrden beseitigt werden: Vorab sind die empfindlichen Restriktionen beim Familiennachzug aufzuheben. Denn die Familie ist nachweislich ein entscheidender Faktor fĂŒr den Erfolg der Integration. Die Betroffenen haben aber auch Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Massnahmen in der Berufsbildung. Zudem sind weitere VerschĂ€rfungen zur BeschrĂ€nkung der Reisefreiheit abzulehnen.
Damit die Integration der Schutzberechtigten gelingt, braucht es neben dem Engagement der Zivilgesellschaft insbesondre den Willen der Arbeitgeber, ihnen eine echte Chance zu geben.
RĂŒckfragen

Peter Meier
Leiter Asylpolitik
- Telefon: +41 31 370 75 75
- E-Mail: peter.meier@fluechtlingshilfe.ch