Das Berner Stimmvolk sagte am Sonntag 21. Mai nein zu einem Kredit, der die Kosten für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA), die über die Globalpauschale des Bundes hinausgehen, abgedeckt hätte. Der entsprechende Kredit von 105 Millionen Franken für vier Jahre wurde mit rund 54 Prozent Nein-Stimmen verworfen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe bedauert den Ausgang der Abstimmung. Es stellen sich nun verschiedene Fragen bezüglich der Qualität der Betreuung der UMA und damit auch zur Gewährleistung ihrer Rechte.Der Ausgang der Abstimmung vom Sonntag stellt die Fortführung der vom Kanton Bern ergriffenen Schutz- und Unterstützungsmassnahmen in Frage.
Der Kanton Bern verfügt seit einigen Jahren über spezielle Strukturen für UMA. Mit der Mandatsübertragung an die Zentrum Bäregg GmbH machte der Kanton Bern einen wichtigen Schritt. Erstmals beauftragte ein Kanton eine spezialisierte Kinderbetreuungsorganisation für die Unterbringung und Betreuung sämtlicher UMA. Dies gilt es zu unterstützen, denn unbegleitete Minderjährige sind eine der verletzlichsten Kindergruppen. Sie bedürfen besonderer Schutz- und Unterstützungsmassnahmen, welche von professioneller Seite angeboten werden müssen.
Die Notwendigkeit für den Kredit ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass die Globalpauschale des Bundes für eine adäquate Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen nicht ausreicht. So haben Ende 2016 alle Kantone eine gemeinsame Forderung an den Bund gestellt, die noch pendent ist. Mit der Beauftragung einer einzigen Organisation zur Unterbringung der UMA zeigte sich der Kanton Bern progressiv und handelte im Sinne dieser besonders verletzlichen Gruppe von Flüchtlingen. Die grosse Mehrheit dieser Jugendlichen wird aufgrund der Konflikte in ihren Herkunftsländern über längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz bleiben, es ist daher im Sinne der Kantone und der Gesellschaft, diesen Kindern und Jugendlichen eine angemessene Betreuung zu teil kommen zu lassen und ihnen die schulische, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist sehr besorgt und hofft, dass so schnell wie möglich langfristige Lösungen gefunden werden, um eine adäquate Unterbringung und Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Rechte der UMA aus der Kinderrechtskonvention müssen gewährleistet sein und die Empfehlungen der SODK müssen dringend umgesetzt werden.
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