Restriktionen gegenüber Eritreern sind keine Lösung

Restriktionen gegenüber Eritreern sind keine Lösung

04. April 2018

Die SFH zum Entscheid des EJPD und SEM, den Status von 3200 Eritreerinnen und Eritreern zu überprüfen: Die SFH fordert das EJPD und das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit aller Schärfe dazu auf, dass sie unverzüglich davon Abstand nehmen, die vorläufige Aufnahme von Eritreerinnen und Eritreern zu überprüfen und ihnen diesen Status abzusprechen. Diese Personen in das Prekariat der Nothilfe abzudrängen und von der Integration auszuschliessen, ist keine Lösung. Weil die Lage in Eritrea nach wie vor höchst unsicher ist, können Betroffene nicht in ihr Heimatland zurückkehren und bleiben in der Schweiz. Statt vor dem politischen Druck zu kapitulieren, stünde es dem Bund besser an, seine humanitäre Tradition zu verteidigen und die Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten.

«Wir fordern Bundesrätin Simonetta Sommaruga dazu auf, unverzüglich von der Überprüfung von vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreern Abstand zu nehmen», erklärt Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. «Sie bietet damit keine Lösung. Die Betroffenen werden in die Nothilfe abgedrängt und bleiben weiterhin in der Schweiz.»

Lage in Eritrea weiterhin unsicher

Es bestehen keine Anzeichen, dass sich die Lage in Eritrea verbessert hat. Im Gegenteil: In den Meldungen der letzten Wochen ist die Rede von niedergeschlagenen Protesten und Massenverhaftungen. Auch die offizielle Schweiz anerkennt dies. Im Rahmen der Beratungen des Menschenrechtsrates in Genf vom 12. März 2018 äusserte sich die Schweiz besorgt über die Menschenrechtssituation in Eritrea und den mangelnden freien und unabhängigen Zugang zum Land, welcher überprüfbare Informationen verunmögliche.

Schweiz ist viel restriktiver als andere Länder

Bereits heute pflegt die Schweiz gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea im Quervergleich mit anderen Ländern eine äusserst restriktive Politik. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2017, dass Eritreerinnen und Eritreer, die illegal ausgereist sind, bei einer Rückkehr nicht gefährdet sind. Für diese Annahme gibt es keine Grundlage, denn die Willkür der eritreischen Behörden ist hinlänglich bekannt. Neben der Tatsache, dass der Schutzbedarf der betroffenen Person vom genannten Gericht auch in einem Urteil vom August letzten Jahres nicht in genügender Weise geprüft wurde, sind Zwangsrückführungen nach Eritrea auch nicht durchführbar.

Nothilfe stigmatisiert und schliesst aus

Bereits heute befinden sich deshalb viele Eritreerinnen und Eritreer in der Nothilfe. Mit unter 10 Franken am Tag leben sie in Kollektivunterkünften wie zum Beispiel Zivilschutzbunkern. Diese Stigmatisierung am untersten Rand der Gesellschaft wird über Jahre hinweg spürbar bleiben. Diese Politik des Bundes ist äusserst bedenklich und gefährlich, weil sie Vorurteile und Wut schürt und nicht zu einer Lösung für die Betroffenen und die Schweizer Gesellschaft beiträgt.

Dies ist aus Sicht der SFH umso bedenklicher, weil Länder wie zum Beispiel Deutschland und England aus gutem Grund eine viel weniger restriktive Politik betreiben. So gewähren die europäischen Ländern Eritreerinnen und Eritreer, die vor dem repressiven Regime und dem unbefristeten Nationaldienst fliehen, durchwegs Schutz. Selbst Fact Finding Missions von Dänemark und Norwegen in Eritrea haben nicht zu einer Praxisverschärfung geführt. Vielmehr ist diesen beiden Ländern die Einsicht geblieben, dass der eritreische Staat nach wie vor massive Menschenrechtverletzungen begeht und Rückkehrende mit unvorhersehbar schweren Strafen rechnen müssen.

In einer Zeit, in der die Asylgesuche in der Schweiz stark abnehmen, ist es eine humanitäre Pflicht, alles zu unternehmen, damit die hier lebenden Flüchtlinge menschenwürdig aufgenommen werden.

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