Familien gehören zusammen. Auch geflüchtete.

14. Juni 2021

Viele Geflüchtete werden auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung von ihren Familien getrennt. Sie leben in ständiger Sorge um ihre Liebsten – eine unmenschliche Trennung, welche die Integration erschwert. Familienzusammenführung steht im Zentrum des nationalen Tages des Flüchtlings, am Samstag, 19. Juni 2021. Partnerorganisationen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) organisieren in diesem Jahr wieder zahlreiche Anlässe für die Bevölkerung.

Der nationale Tag des Flüchtlings findet in diesem Jahr unter dem Motto «Familien gehören zusammen. Auch geflüchtete.» statt, denn die derzeitige Gesetzeslage schliesst viele Geflüchtete von ihrem Recht auf Familienzusammenführung aus. Vorläufig Aufgenommene sind besonders davon betroffen. Nebst einer dreijährigen Wartefrist bestehen strenge wirtschaftliche Auflagen für eine Familienzusammenführung, wie etwa die Sozialhilfeunabhängigkeit und die Grösse der eigenen Wohnung. Diese hohen Hürden sind ungerechtfertigt und hemmen die Integration, die durch eine rasche Familienzusammenführung nachweislich gefördert wird. Die Beschränkungen sind zudem problematisch mit Blick auf das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf Familienleben und das Kindeswohl gemäss UNO-Kinderrechtskonvention. Die SFH fordert daher, vorläufig Aufgenommenen dasselbe Recht auf Familienzusammenführung zu gewähren wie anerkannten Flüchtlingen.

Die enge Auslegung des Familienbegriffs durch die Schweizer Behörden trägt den individuellen Lebensumständen zu wenig Rechnung. Die SFH fordert, dass die Schweiz Familienzusammenführung nicht nur mit Partnern und minderjährigen Kindern erlaubt, sondern auch mit weiteren Bezugspersonen mit einer engen Bindung, wie beispielsweise Geschwister, Eltern, Grosseltern oder Enkelkinder. Bei Kindern im Asylverfahren muss das übergeordnete Kindesinteresse stets gewahrt sein. Die SFH fordert, dass Eltern von unbegleiteten Kindern in die Schweiz einreisen dürfen, wenn es im Interesse des Kindes ist, mit ihnen vereint zu werden, und wenn sie sich im Heimat- oder Drittland in einer Bürgerkriegs- oder sonstigen prekären Situation befinden. Auch anderen nahen Bezugspersonen ist die Einreise in die Schweiz zu gewähren, wenn eine enge Bindung zum Kind besteht und es in dessen Interesse ist, mit dieser Person zusammenleben zu können.

Familienzusammenführungen sind mit hohen Kosten für die Betroffenen verbunden, insbesondere für die Reise in die Schweiz. Dies führt häufig zu einer grossen Belastung, da sie sich mitunter stark verschulden müssen. Eine Familienzusammenführung kann dadurch deutlich erschwert oder gar verunmöglicht werden. Die SFH fordert eine grosszügigere Praxis und eine erleichterte Kostenübernahme durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Die Kampagne zum Tag des Flüchtlings verbindet vielfältige Anlässe der Partnerorganisationen der SFH an zahlreichen Standorten in der ganzen Schweiz sowie an virtuellen Veranstaltungen. Durch interkulturelle Aktivitäten und direkte Begegnungen mit Geflüchteten kann sich die Bevölkerung mit dem Thema vertraut machen. Eine Übersicht über die Veranstaltungen findet sich auf der Website zum Tag des Flüchtlings.

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