Einheitliche Umsetzung ist zentral

Einheitliche Umsetzung ist zentral

17. Oktober 2018

Der Bund betraut Caritas Schweiz/SOS Ticino, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) und die Bietergemeinschaft Berner Rechtsberatungsstelle fĂŒr Menschen in Not (RBS Bern)/Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH) mit der unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung von Asylsuchenden in den neuen Asylverfahren, die ab MĂ€rz 2019 eingefĂŒhrt werden. Die SFH hat sich auf kein Mandat direkt beworben. Sie ist aber als Subunternehmerin mit an Bord und leistet mit ihrer Expertise Grundlagenarbeit. Ihre Aufgabe sieht die SFH vorab im Monitoring und QualitĂ€tsmanagement in allen sechs Asylregionen. Das erklĂ€rte Ziel: Eine einheitliche Umsetzung bei hohen QualitĂ€tsstandards, die zu schnellen und fairen Entscheiden fĂŒhrt.

Drei private Organisationen und Bietergemeinschaften sind kĂŒnftig fĂŒr den Rechtsschutz von Asylsuchenden verantwortlich: Caritas in der Asylregion Westschweiz und zusammen mit SOS Ticino in der Zentral- und SĂŒdschweiz, das HEKS in der Nordwest- und Ostschweiz und die Bietergemeinschaft RBS Bern/SAH in den Asylregionen Bern und ZĂŒrich. Die Ausschreibung der Rechtsschutzmandate durch das Staatssekretariat fĂŒr Migration sah vor, dass ein Anbieter den Zuschlag fĂŒr maximal drei Asylregionen erhalten kann.

Die SFH ist hocherfreut, dass die erfahrenen Akteure die Bundesmandate fĂŒr die unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung von Asylsuchenden erhalten haben. Das ist ein wichtiges Signal fĂŒr die QualitĂ€t des Rechtsschutzes und eine WĂŒrdigung der bisherigen Arbeit.

Schweizweites Monitoring und QualitÀtsmanagement

Die SFH selbst hat sich auf keines der sechs Mandate direkt beworben, da sie als nationaler Dachverband nicht operativ tĂ€tig ist. Die SFH ist aber als Subunternehmerin bei Caritas und HEKS mit an Bord und unterstĂŒtzt mit ihrer Expertise und ihren Dienstleistungen ihre beiden Mitgliedorganisationen in der fachlichen Grundlagenarbeit. Konkret agiert die SFH als Ansprechpartnerin auf nationaler Ebene, koordiniert und fördert den regelmĂ€ssigen Austausch zwischen den Rechtsschutzakteuren, ĂŒbernimmt die RĂŒckberatung der Rechtsberater/innen und Rechtsvertreter/innen in den Bereichen Asylrecht und LĂ€nderanalyse und stellt deren EinfĂŒhrung und laufende Weiterbildung sicher. Mit der RBS Bern will die SFH kĂŒnftig die fruchtbare Zusammenarbeit fortsetzen, die sich bisher im Testbetrieb ZĂŒrich im Rahmen der Bietergemeinschaft bestens bewĂ€hrt hat.

Ihre zentrale Aufgabe sieht die SFH im Regionen-ĂŒbergreifenden Monitoring und QualitĂ€tsmanagement, um schweizweit hohe qualitative Standards fĂŒr den Rechtsschutz und eine einheitliche Umsetzung des beschleunigten Verfahrens zu gewĂ€hrleisten. Denn nur so kann das erklĂ€rte Ziel des Systemwechsels erreicht werden: schnelle und faire Asylentscheide.

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