Asylsuchenden in Italien drohen Menschenrechtsverletzungen

Asylsuchenden in Italien drohen Menschenrechtsverletzungen

21. Januar 2020

Die Bedingungen für Asylsuchende in Italien sind miserabel. Das Bundesverwaltungsgericht forderte das Staatssekretariat für Migration (SEM) jüngst zu vertieften Abklärungen der Situation in Italien auf. Ein neuer Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zeigt: Asylsuchende, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Italien zurückgeschickt werden, haben kaum Zugang zu angemessener Unterbringung. Ihre Grundrechte sind nicht gewährleistet. Die SFH rät deshalb von Überstellungen nach Italien ab.

Immer weniger Geflüchtete schaffen es über das zentrale Mittelmeer bis nach Italien. Trotzdem haben sich dort die Bedingungen für Asylsuchende enorm verschlechtert. Der Grund sind massive finanzielle Kürzungen und Gesetzesverschärfungen. In ihrem jüngsten Bericht zu den Aufnahmebedingungen in Italien (2020) belegt die SFH detailliert, welch drastische Folgen die von Ex-Innenminister Matteo Salvini im Oktober 2018 durchgesetzten Gesetzesänderungen für die Asylsuchenden haben.

Der vierte Bericht der SFH zu den Aufnahmebedingungen in Italien basiert namentlich auf einer Abklärungsreise im Herbst 2019, zahlreichen Gesprächen mit Expertinnen und Experten, Mitarbeitenden der italienischen Behörden, des UNHCR und Nichtregierungsorganisationen in Italien.

Die SFH stellte dabei fest, dass besonders für verletzliche Asylsuchende, wie beispielsweise Familien mit kleinen Kindern oder Opfer von Menschenhandel, keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten mehr bestehen. Zudem verlieren Personen, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Italien zurückgeschickt werden, ihr Recht auf Unterkunft, wenn sie bereits zuvor in Italien untergebracht waren. Damit verlieren sie den Zugang zu jeglichen staatlichen Leistungen. Das Risiko ist gross, dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Das italienische Sozialsystem ist auf die familiäre Unterstützung ausgerichtet. Personen aus dem Asylbereich haben aber keine Familien vor Ort, die sie unterstützen. Dies lässt die Menschen auch nach Anerkennung eines Schutzstatus oftmals in einer sehr prekären Situation, in denen sie dem Risiko einer extremen materiellen Not und der Ausbeutung ausgesetzt sind.

Dublin-Praxis anpassen

Die Schweiz wendet die Dublin-Regeln sehr strikt an. Sie schickt Asylsuchende konsequent dorthin zurück, wo sie erstmals europäischen Boden betreten haben – die meisten nach Italien. Obwohl die Dublin-III-Verordnung explizit ein Selbsteintrittsrecht vorsieht, macht die Schweiz kaum Ausnahmen. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse rät die SFH von Überstellungen nach Italien ab. Sie fordert die Schweizer Behörden insbesondere dazu auf, von Überstellungen von verletzlichen Personen nach Italien abzusehen und die Asylgesuche dieser Personen in der Schweiz zu prüfen.

Das Bundesverwaltungsgericht sowie mehrere deutsche Gerichte haben in ihrer aktuellen Rechtsprechung teilweise die problematische Situation in Italien anerkannt und Beschwerden gutgeheissen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diversen Urteilen vom letzten Jahr das SEM aufgefordert, die Situation in Italien vertieft abzuklären. Die Gerichte stützten sich unter anderem auf verschiedene Berichte der SFH. In ihrem Monitoring-Bericht im Dezember 2018, dokumentierte die SFH die desolaten Aufnahmebedingungen für verletzliche Asylsuchende in Italien. Eine Auskunft der SFH vom Mai 2019 gab bereits eine Übersicht der wichtigsten Gesetzesänderungen in Italien. Der umfangreiche Bericht, der heute veröffentlicht wird, zeigt die Auswirkungen dieser Änderungen sowohl auf gesetzlicher als auch auf praktischer Ebene. Er verdeutlicht, dass die Schweizer Behörden die Situation in Italien genauer abklären und ihre Praxis anpassen müssen.

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