Bildungsangebot für Erwachsene und Jugendliche

Wichtige Fragen und Antworten

Wichtige Informationen für ukrainische Schutzsuchende

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können in der Schweiz aufgenommen und untergebracht werden und erhalten vorübergehenden Schutz (Schutzstatus S). Nachfolgend finden sich wichtige Informationen zu Ansprechstellen, Unterbringung, zu den Rechten von Schutzsuchenden sowie der Rolle der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).

Anmeldung und Vermittlung

Was passiert nachdem ich mich angemeldet habe?

Die Daten werden in unserer Liste möglicher Unterbringungsplätze aufgenommen. Sobald eine Vermittlung möglich ist, werden Sie von uns oder von einer unserer Partnerorganisationen in den Bundesasylzentren kontaktiert. Wir bitten Sie um etwas Geduld, auch bezüglich weiterführender Fragen. Auf unserer Webseite werden wir zudem laufend weitere Informationen zur Verfügung stellen. 

Warum erhalte ich eine Mail von ukrainehelp@campax.org?

Die SFH und Campax arbeiten im Gastfamilienprojekt zusammen und haben eine gemeinsame Datenbank.

Wie läuft die Vermittlung genau ab?

Geflüchtete aus der Ukraine können sich in einem Bundesasylzentrum anmelden. Sie werden anschliessend durch das Team eines Hilfswerkes (HEKS, SRK, SAH Zürich, SOS Ticino, Caritas oder Heilsarmee) in Empfang genommen und es wird geklärt, ob eine Vermittlung in eine private Unterbringung möglich ist. 

Die Hilfswerke haben dabei Zugriff auf eine Datenbank mit Ihren Angaben zum Wohnraumangebot. Gibt es eine Übereinstimmung - einen «Match» von Ihren Angaben und den Angaben der geflüchteten Person, werden Sie telefonisch oder per Mail kontaktiert, um offene Fragen zu klären.

Im Regelfall wird ein Kennenlerngespräch vereinbart. Bei hohen Asylgesuchszahlen muss aus zeitlichen Gründen auf ein gemeinsames persönliches Gespräch verzichtet werden. Sind beide Seiten mit der Vermittlung einverstanden, erhalten sie eine schriftliche Bestätigung mit den jeweiligen Kontaktangaben. Die Schutzsuchenden können anschliessend das Bundesasylzentrum verlassen und in die Privatunterbringung wechseln. 

Nach der Vermittlung erhalten die Geflüchteten und die Gastfamilien von uns weiterführende Informationen und werden über die zukünftige Ansprechperson und –organisation informiert. Damit die rechtliche Situation und die gegenseitigen Erwartungen besser geklärt sind, wird Ihnen zudem eine schriftliche Vereinbarung über die Unterbringung zugestellt.

Wo erhalte ich einen Strafregisterauszug?

Hier können Sie den Strafregisterauszug online bestellen:

Alternativ können Sie die Bestellung an jedem Postschalter in der Schweiz vornehmen.

Helfen Sie geflüchteten Menschen.

Jetzt spenden