Gastfamilien fĂĽr ukrainische GeflĂĽchtete

Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges haben Millionen von Menschen in Europa Zuflucht gesucht. Über 70’000 sind in die Schweiz geflüchtet, wo beinahe die Hälfte bei Gastfamilien eine Unterkunft gefunden hat. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) trägt mit ihrem Gastfamilienprojekt wesentlich zur erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Unterbringung und zur sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration der Geflüchteten bei.

Als Gastfamilie anmelden

Die private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine ist in der Schweiz kantonal und sehr unterschiedlich organisiert. Der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) oder ihren Partnerorganisationen kommt dabei teilweise eine zentrale Rolle zu. Mit einem Klick auf Ihren Wohnkanton erfahren Sie, wie sich die dortige Situation präsentiert und wo Sie sich als Gastfamilie registrieren können.

Kanton Aargau

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt ĂĽber das Anmeldeformular der SFH registrieren. 
Für die Begleitung der Gastfamilien ist die Caritas Aargau zuständig, eine Partnerorganisation der SFH. Weitere Informationen zur privaten Unterbringung im Kanton Aargau finden Sie in diesem Merkblatt.
Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten sie ĂĽber diese Seite des Kantons resp. ĂĽber die Hotlinenummer +41 62 835 11 33 oder per E-Mail ĂĽber ukraine@ag.ch, von Mo – Fr, von 8 - 18 Uhr, an Wochenenden oder Feiertagen nur per Mail.

Kanton Appenzell Innerrhoden

Der Kanton Appenzell Innerrhoden bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden AsylunterkĂĽnften unter. Welche UnterstĂĽtzungsmöglichkeiten es fĂĽr Gastfamilien und ihre Gäste gibt erfahren Sie auf der entsprechenden Ukraineseite des Kantons. Hierzu können Sie sich an die  Leiterin des Asylzentrums, Esther Hörnlimann (esther.hoernlimann@gsd.ai.ch oder 071 788 94 25) wenden. Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie ĂĽber diese Seite des Kantons.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

FĂĽr die Begleitung der Gastfamilien sind die Gemeinden bzw. Asylsozialregionen zuständig. Aktuell stehen innerhalb des Kantons genĂĽgend Plätze fĂĽr die Unterbringung von Personen mit dem Schutzstatus S zur VerfĂĽgung, potenzielle Gastfamilien werden nach Bedarf ĂĽber die Asylsozialdienste und die Gemeinden angefragt. Folgende BroschĂĽre erteilt detaillierte AuskĂĽnfte ĂĽber die Situation auch fĂĽr Gastfamilien. Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie ĂĽber diese Seite des Kantons. Die entsprechende Infoline (071 353 66 66) ist am Mo, Mi und Fr, 9 - 12 Uhr oder unter ukraine@ar.ch erreichbar.

Kanton Bern

Der Kanton Bern bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden AsylunterkĂĽnften unter.  Informationen zu UnterstĂĽtzungsmöglichkeiten fĂĽr Gastfamilien und ihre Gäste, sowie zu allgemeinen Themen finden Sie auf der Seite des Kantons. .

Zur UnterstĂĽtzung von Gastfamilien und Schutzsuchenden steht eine Telefon-Hotline der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur VerfĂĽgung. Die Nummer 031 636 98 80 ist von Mo - Do, 8 – 12 Uhr und 13 Uhr 30 –17 Uhr und am Freitag 8 –12 Uhr und 13 Uhr 30 – 16 Uhr, bedient. AuskĂĽnfte werden auch per E-Mail unter info.asyl@be.ch erteilt.

Kanton Basel-Land

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

FĂĽr die Unterbringung und Betreuung der Gastfamilien sind die Gemeinden  zuständig. Mehr Informationen im Zusammenhang mit der Unterbringung finden Sie in diesem Merkblatt, generelle Informationen zum Thema Ukraine auf der entsprechenden Seite des Kantons. Das kantonale Sozialamt hat ergänzend eine Hotline fĂĽr Anfragen aus der Bevölkerung geschaffen: Telefon: 061 552 75 00, erreichbar von Mo bis Fr, 8:30 - 12 und 14 – 16 Uhr.

Kanton Basel-Stadt

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Website von GGG Benevol registrieren. FĂĽr die Betreuung und Begleitung der Gastfamilien ist GGG Benevol zuständig.

Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie ĂĽber diese Seite des Kantons. Der Kanton hat eine Hotline zum Thema Ukraine eingerichtet, 061 267 02 22, Informationen erhalten Sie auch ĂĽber E-Mail: support-ukraine@bs.ch.

Kanton Freiburg

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Website osonslaccueil informieren oder direkt hier ein Kontaktformular ausfüllen. Für die Betreuung und Beratung der Gastfamilien ist die ORS Service AG zuständig.

Fragen oder Anliegen können an die ORS Service SA, Empfangszentrum, Grand-Places 14, 1700 Freiburg gerichtet werden. Zu BĂĽrozeiten Tel. 026 425 41 41, E-Mail: ukraine@ors.ch. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Genf

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien ist Caritas Genf in Zusammenarbeit mit dem Hospice général zuständig. Caritas Genf ist eine Partnerorganisation der SFH. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Caritas Genf. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons. Der Kanton hat eine Hotline zum Thema eingerichtet: 022 420 59 00, Mo - Fr, 8:30 - 16:30 Uhr, Informationen erhalten Sie auch per Mail über hebergement-ukraine@hospicegeneral.ch.

Kanton Glarus

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

FĂĽr die Betreuung der Gastfamilien im Kanton Glarus ist die HomeAssist GmbH zuständig.  Die Leistungserbringerin betreibt eine telefonische Kontaktstelle unter Tel. 076 297 39 72 die 5 Tage in der Woche zwischen 08.00 und 18.00 Uhr fĂĽr Notfallanfragen besetzt ist. Fragen oder Anliegen können ausserdem an info@home-assist.ch  gerichtet werden. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons Glarus.

Kanton GraubĂĽnden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an ukraine@amz.gr.ch. Die private Wohnungsvermittlung fĂĽr Schutzsuchende mit Ausweis S wird ausschliesslich kantonsintern koordiniert. Alle Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf folgender Seite des Kantons. Dort finden Sie auch Informationen zur Registrierung als Gastfamilie sowie generelle Informationen zum Thema Gastfamilien.

Kanton Jura

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien ist die Association jurassienne d’accueil des migrants (AJAM) zuständig. Kontakt zu Bürozeiten: 032 421 90 00 oder ukraine@ajam.ch. Auf der Website der Kantonsverwaltung unter nachstehender Adresse werden regelmässig aktuelle Informationen veröffentlicht: www.jura.ch/ukraine.

Kanton Luzern

Für Luzerner Gastfamilien ist die kantonale Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig.

Weitere detaillierte Informationen und eine ausfĂĽhrliche BroschĂĽre zum Thema Unterbringung finden Sie auf dieser Seite der DAF, generelle Informationen zum Thema Ukraine hier.

Kanton Neuenburg

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Für die Begleitung der Gastfamilien ist das Schweizerische Rote Kreuz Neuenburg zuständig, eine Partnerorganisation der SFH. Erreichbar ist dieses Mo, Di, Mi und Fr von 14 - 16 Uhr unter 032 886 92 00 oder fah.ukraine@croix-rouge-ne.ch. Allgemeine Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Nidwalden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Webseite des Kantons registrieren.

FĂĽr die Begleitung der Gastfamilien ist der Kanton zuständig. Zur UnterstĂĽtzung von Gastfamilien und Schutzsuchenden steht eine Telefon-Hotline des Kantons Nidwalden zur VerfĂĽgung: von Mo - Fr, von 9:30 – 18 Uhr unter Tel. 041 618 75 15 oder ukraine@nw.ch. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Obwalden

Personen, die Gastfamilie werden wollen, melden sich unter info@srk-unterwalden.ch oder 041 500 10 80. Im Kanton Obwalden ist das SRK Unterwalden in Zusammenarbeit mit dem Kanton zuständig fĂĽr die Vermittlung von GeflĂĽchteten an Gastfamilien. Das SRK Unterwalden ist eine Partnerorganisation der SFH. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf folgender Seite des Kantons. Das kantonale Sozialamt / Soziale Dienste Asyl hat fĂĽr Fragen eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet: ukraine@ow.ch oder Telefon 041 662 97 97, Mo – Fr, 8.30 – 11.45 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr.

Kanton St. Gallen

Für die Vermittlung und Betreuung von Gastfamilien ist die jeweilige Wohngemeinde zuständig. Die Gemeinden kontaktieren bei Bedarf die Gastfamilien direkt. Fragen können bei den Wohngemeinden gestellt werden. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf dieser Seite des Kantons.

Kanton Schaffhausen

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich über ein Onlineformular des Kantons registrieren. Für die private Unterbringung von Geflüchteten ist der Kanton zuständig. Die kantonalen Behörden kontaktieren die möglichen Gastfamilien bei Bedarf. Allgemeine Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Kanton Solothurn

Personen, die Gastfamilien werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren. Für die Begleitung der Gastfamilien ist Caritas Solothurn zuständig, eine Partnerorganisation der SFH. Registrierte Gastfamilien werden nach Bedarf von Caritas Solothurn kontaktiert. Weitere Informationen: Caritas Solothurn, Gastfamilienprojekt, Niklaus-Konrad-Str. 18, 4500 Solothurn, 076 366 91 17, gastfamilie@caritas-solothurn.ch, werktags 9 – 11 Uhr. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.

Kanton Schwyz

Personen, die Gastfamilie werden wollen, sind gebeten sich bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Weitere Informationen zur privaten Unterbringung sowie zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.

Kanton Thurgau

Personen, die  Gastfamilie werden wollen, können sich direkt ĂĽber das Anmeldeformular der SFH registrieren.

Die registrierten Gastfamilien, welche noch keine Geflüchteten bei sich aufnehmen konnten, werden entweder vom Bundesasylzentrum (BAZ) oder von der Peregrinastiftung kontaktiert. Nach einer Platzierung ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), eine Partnerorganisation der SFH, für die Betreuung zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich an das SRK Thurgau: freiwillige@srk-thurgau.ch oder 071 626 50 80. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Canton Ticino

Nel Canton Ticino non ci sono alloggi privati per i profughi ucraini. Qualora si volesse annunciare la disponibilità di una sistemazione abitativa indipendente per le persone attribuite al Cantone da parte della Segreteria di Stato della migrazione (SEM), chiediamo gentilmente di prendere contatto con la Cancelleria comunale del Comune in cui si trova l’alloggio.

Informazioni utili: qui

Kanton Uri

Der Kanton Uri bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden AsylunterkĂĽnften unter. Welche UnterstĂĽtzungsmöglichkeiten es fĂĽr Gastfamilien und ihre Gäste gibt erfahren Sie auf der entsprechenden Ukraineseite des Kantons.

FĂĽr telefonische Informationen zur Wohnsituation steht der Asyl- und FlĂĽchtlingsdienst des SRK zur VerfĂĽgung via ukruri@redcross.ch oder per Telefon 041 535 00 38 (Mo - Fr, 9 - 11:30 und 13:30 - 16 Uhr). Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Kanton Waadt

Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich ĂĽber das Programm HĂ©berger un migrant direkt bei der EVAM anmelden.  Die Waadtländer Empfangsstelle fĂĽr Migrantinnen und Migranten (EVAM) ist im Auftrag des Kantons fĂĽr Gastfamilien zuständig und bietet allen ihr zugewiesenen Personen eine Unterbringung an.

Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons. Es existiert auch eine Hotline für Fragen in französischer, englischer, deutscher, ukrainischer und russischer Sprache: 058 715 11 07.

Kanton Wallis

Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an  beistand2022wallis@admin.vs.ch.

Das SRK Wallis, eine Partnerorganisation der SFH, ist für den Erstkontakt der Gastfamilien zuständig. Die Betreuung der Gastfamilien übernimmt anschliessend der Kanton. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons. .

Kanton Zug

Im Kanton Zug koordiniert die Caritas Luzern in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die Vermittlung und Begleitung von Gastfamilien. Personen, die Gastfamilie werden wollen, füllen bitte folgendes Anmeldeformular aus.

Bei Fragen können Sie sich direkt an die Caritas Luzern wenden: Telefon 041 368 53 30, Mo – Fr, 13.30 – 17.00 Uhr, gastfamilien@caritas-luzern.ch oder an die  Ukraine-Hilfe im Kanton Zug: Soziale Dienste Asyl, Zugerstrasse 50, 6312 Steinhausen. Schalteröffnungszeiten: Mo - Fr, 9 – 11.45 und 13.30 – 16.30 Uhr (Dienstagvormittag und Freitagnachmittag geschlossen). Telefon 041 723 78 99, Mo – Fr, 9 – 11.45 und 13.30 – 16.30 Uhr,  ukrainehilfe@zg.ch.

Kanton ZĂĽrich

Im Kanton Zürich sind die Wohngemeinden oder durch die Gemeinden beauftragte Drittstellen für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Ob eine Privatunterbringung möglich ist, hängt von der Wohngemeinde ab. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.

Die Stadt Schlieren und die SFH arbeiten bei der Vermittlung von Gastfamilien und Geflüchteten zusammen. Wer sich als Gastfamilie anmelden möchte, kann dies bitte über das Anmeldeformular der SFH. Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe der Stadt Schlieren sind auf der Website der Stadt erhältlich, Kontaktperson in der Abteilung Soziales ist Frau Christine Herrscher.

Das Kantonale Sozialamt KSA hat einen Fragenbogen fĂĽr interessierte Gastfamilien aufgeschaltet, welcher der jeweiligen Wohngemeinde zur VerfĂĽgung gestellt wird. Der ausgefĂĽllte Fragebogen ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: notfall.ukraine@sa.zh.ch.

Der Alltag von Gastfamilien und Gästen

Wer sich als Gastfamilie registrieren möchte, sollte sich im Voraus über ein paar Dinge Gedanken machen, welche für ein erfolgreiches Zusammenleben unerlässlich sind.

  • Gegenseitige Erwartungen: Grundsätzlich sollten zum Beginn des Zusammenlebens die gegenseitigen Erwartungen nicht zu hoch sein. GeflĂĽchtete Menschen haben in der Regel ganz andere Prioritäten als ihre Gastgeberinnen und Gastgeber. Man sollte sich eine gewisse Zeit geben, um herauszufinden, welche WĂĽnsche und Möglichkeiten bestehen.
  • Ein stabiles Umfeld: Stellen Sie sich darauf ein, die GeflĂĽchteten fĂĽr einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Ideal ist eine längerfristige Beherbergung von sechs Monaten und mehr. Die Mindestdauer fĂĽr eine Anmeldung beträgt drei Monate.
  • Zeitliche VerfĂĽgbarkeit: Es ist ideal, wenn Sie als Gastgeber*in etwas Zeit einplanen, um den GeflĂĽchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstĂĽtzen.
  • Privatsphäre: Ein abschliessbares oder zumindest abgegrenztes Zimmer ist fĂĽr die Gäste zentral. Der Wohnraum sollte fĂĽr beide Parteien RĂĽckzugsmöglichkeiten beinhalten, denn zu viel Nähe ist auf die Dauer belastend.
  • Sanitäreinrichtungen: Der Zugang zu Badezimmer und KĂĽche/Kochgelegenheit muss gewährleistet sein.

Das folgende Merkblatt vertieft die erwähnten Punkte und liefert zusätzliche Informationen zum Alltag zwischen Gastfamilien und ihren Gästen. Die SFH bietet auch eine kostenlose Beratung durch professionelle Fachpersonen an (siehe Abschnitt «Kostenloses Beratungsangebot für Gastfamilien»).

Die fĂĽnf Elemente des SFH Gastfamilien-Betreuungsmodells

Das Modell der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für die Betreuung und Begleitung der Gastfamilienverhältnisse umfasst grundsätzlich fünf Elemente:

  1. Die interessierte Gastfamilie wird im Vorfeld besucht, um die persönlichen und räumlichen Verhältnisse bei der künftigen Gastfamilie und die Erwartungen abzuklären. Ein Strafregisterauszug aller erwachsenen Personen im Haushalt ergänzt dieses erste Gespräch mit der Gastfamilie.
  2. Wenn möglich wird ein Kennenlerntreffen zwischen den Geflüchteten und den potentiellen Gastfamilien organisiert. Wenn es für beide Seiten passt, erfolgt die definitive Vermittlung und der Einzug wird organisiert. Nach dem Einzug findet ein erster Besuch durch die Betreuungspersonen statt. Wenn nötig werden dazu interkulturelle Dolmetschende beigezogen.
  3. Zwischen der Gastfamilie und ihren Gästen wird eine Vereinbarung abgeschlossen, die unter anderem die Dauer des Wohnverhältnisses und das gegenseitige Zusammenleben regelt.
  4. Es ist sinnvoll, die Gastfamilien für ihr solidarisches und freiwilliges Engagement angemessen zu entschädigen. Dafür sind die jeweiligen Kantone, beziehungsweise die Gemeinden zuständig. Die Ausrichtung einer Entschädigung oder eines Anteils an die Mietkosten fördert die Stabilität der Gastverhältnisse, ihre Verbindlichkeit und die Bereitschaft der Gastfamilien für ein längerfristiges Engagement.
  5. Gastfamilien und GeflĂĽchtete werden von professionellen Betreuungspersonen begleitet. Sie stehen den Betroffenen als erste Ansprechpersonen fĂĽr ihre Fragen rund um das Zusammenleben unterstĂĽtzend zur Seite.

Weiterbildungen und Austauschtreffen

Die SFH bietet allen interessierten Gastfamilien und Freiwilligen, die geflüchtete Menschen bei Gastfamilien begleiten, die Möglichkeit an, eigens für sie organisierte Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen:

EinfĂĽhrungs- und Vertiefungskurse  

  • Transkulturelle Begegnung
  • Kommunikation ist mehr als nur Sprache
  • Umgang mit Belastungen im Zusammenleben
  • Körperliche und seelische Gesundheit

Weitere Bildungsanlässe

  • Länderinformation Ukraine
  • Migration und Trauma
  • Sprachliche und berufliche Integration

Best Practices und Leadership fĂĽr Transkulturelles Zusammenleben

Ein Event fĂĽr Gastgebende, Freiwillige und geflĂĽchtete Menschen. Save the date: 20. Oktober 2023 

Haben Sie konkrete Fragen?

Gerne können Sie uns Ihr Interesse per E-Mail melden. 

Alle Veranstaltungen sind kostenlos und finden online oder vor Ort statt. Genaue Angaben und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Als Gastgebende und Freiwillige fĂĽr geflĂĽchtete Menschen bei Gastfamilien leisten Sie unermesslich vieles zur gesellschaftlichen Integration bei. Sie bringen sich entscheidend und wirkungsvoll zur Förderung zivilen Zusammenhalts ein. Ihnen möchten wir unsere Wertschätzung aussprechen und Sie weiterhin in Ihrem Engagement stärken. FĂĽr Sie haben wir spezielle Bildungsprogramme entwickelt, die fĂĽr Sie kostenlos sind. Finden Sie kein passendes Angebot? Gerne entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen. Kontaktieren Sie uns.  

Austauschtreffen unter Gastfamilien

Die Schweizerische FlĂĽchtlingshilfe organisiert zusammen mit den Hilfswerken in verschiedenen Kantonen Gastfamilien-Austauschtreffen. Das Ziel dieser Treffen ist der Erfahrungsaustausch unter den Gastgebenden und die Vernetzung untereinander. Die Treffen werden von einer Fachperson der SFH moderiert. Alle Gastgebenden, die GeflĂĽchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben, sind willkommen.

Kommende Gastfamilien-Austauschtreffen: 

Die nächsten Termine werden in KĂĽrze aufgeschaltet. Die Treffen finden jeweils von 19:00- bis ca. 21:00 Uhr statt.

Bei Interesse, Fragen oder Anregungen zu den Austauschtreffen schreiben Sie uns bitte an gastfamilien@fluechtlingshilfe.ch.

Informationen fĂĽr Gastfamilien

Was passiert nach der Anmeldung? Wie erfolgt eine allfällige Vermittlung? Muss ich meinen Vermieter informieren? Wie sind die Schutzsuchenden versichert? Gibt es eine Entschädigung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigen Fragen.

Kostenloses Beratungsangebot fĂĽr Gastfamilien

Das Angebot besteht aus Beratungsgesprächen durch engagierte professionelle Fachpersonen. Diese nehmen eine beratende Funktion ein. Ist eine weiterführende Behandlung angezeigt, leiten die Beratenden an spezialisierte Stellen weiter. Im Rahmen des Projekts wird somit keine Therapie angeboten. Durch das Angebot sollen Nachhaltigkeit und Stabilität der privaten Unterbringung gestärkt und gefördert werden.

Als Gastfamilie können Sie sich während den BĂĽrozeiten der SFH (Montag bis Donnerstag, von 8:30 – 12 Uhr und von 13:30 â€“ 16 Uhr) unter der Nummer 031 370 75 90 oder per E-Mail an gastfamilien@fluechtlingshilfe.ch melden, um einen Termin mit professionellen Fachkräften zu vereinbaren. Das Pilotprojekt wird in einer ersten Phase nur im deutschsprachigen Raum der Schweiz angeboten.

Dieses Projekt wird organisiert von der SFH in Zusammenarbeit mit der FSP, dem Berufsverband Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen und Systemis, dem Fachverband für systemische Psychotherapie und Beratung.

Informationen fĂĽr Kantone und Gemeinden

Ist Ihre Organisation, Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde in der Betreuung von privat untergebrachten Geflüchteten tätig? Hier finden Sie wichtiges Informationsmaterial, Arbeitsinstrumente und Checklisten, welche Sie in Ihrer täglichen Arbeiten nützen können.

Auch das Staatssekretariat fĂĽr Migration SEM steht den Gastfamilien mit hilfreichen Informationen zur Seite.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat ausserdem eine Frage-und-Antwort-Seite für kantonale und kommunale Behörden aufgeschaltet.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stellt den Kantonen wertvolle Informationen für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung und fördert die Zusammenarbeit der Kantone u.a. indem sie Koordinationstreffen organisiert.

Der Hintergrund des Gastfamilienprojektes

2014 unter dem Motto «Flüchtlinge willkommen heissen» gestartet, knüpft das Gastfamilienprojekt dort an, wo es im Asylprozess meist hapert: bei der sozialen und beruflichen Integration. Durch die Aufnahme bei Gastfamilien sollen Geflüchtete zu einem selbständigen Leben in der Schweiz finden. Denn wer sich willkommen fühlt, menschliche Nähe und Wertschätzung erfährt sowie Orientierungshilfe und Unterstützung erhält, findet sich schneller und tiefgreifender in der neuen Situation zurecht und kann sich rascher eine neue Existenz aufbauen. Gewinnen können dabei beide Seiten. Die Geflüchteten finden schneller zu einem selbständigen Leben in der Schweiz. Die Gastfamilien erfahren durch den Austausch mit Geflüchteten eine nachhaltige Bereicherung ihres Alltags.

Ob Geflüchtete bei Gastfamilien platziert werden dürfen, darüber entscheidet je nach Zuständigkeit der Kanton oder die Gemeinde. Sie sind hauptverantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.

Die SFH hat das Gastfamilienprojekt während der Syrienkrise lanciert, mit der Ukrainekrise reaktiviert und hat mit allen Kantonen massgeschneiderte Lösungen fĂĽr den Umgang mit der privaten Unterbringung gefunden. In den allermeisten Kantonen wird in Gastfamilien vermittelt und die bereits vermittelten Gastfamilien werden von den Mitgliederorganisationen der SFH und weiteren Partnern im Auftrag der Behörden begleitet und betreut.

Ein Modell auch fĂĽr andere FlĂĽchtlingsgemeinschaften

Das Gastfamilienprojekt ist zurzeit auf Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S ausgerichtet. Die Unterbringung von Geflüchteten bei Privaten ist jedoch nicht neu. Bereits während der Syrienkrise hat die SFH in vier Kantonen ein Gastfamilienprojekt lanciert. Einige Kantone verfügen seither über funktionierende Gastfamilienstrukturen, die einer grösseren Zielgruppe offenstehen. Das Modell kann also auch auf andere Flüchtlingsgemeinschaften ausgeweitet werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist überzeugt davon, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Gastfamilien einen wichtigen Beitrag zur rascheren und nachhaltigeren Integration der Betroffenen leistet. Gleichzeitig wird die Sensibilisierung in der Bevölkerung gefördert.