Anmeldung als Gastfamilie / Gastgeber*in
SFH vermittelt nicht in allen Kantonen
Bitte beachten Sie, dass die Schweizerische Flüchtlingshilfe nicht in allen Kantonen Gastfamilien vermitteln kann. Folgende Kantone haben sich für ein eigenes, teilweise von der SFH und Campax unabhängiges Vorgehen entschieden: Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin und Zürich (je nach Gemeinde). Befindet sich Ihre Wohnung bzw. Ihr Angebot in einem dieser Kantone, können Sie sich nicht bei uns anmelden, sondern müssen sich bei der zuständigen Stelle des Kantons oder der Gemeinde melden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Über untenstehendes Formular können Sie Ihr Angebot (für einen oben nicht erwähnten Kanton) registrieren. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald eine Vermittlung möglich ist, werden Sie von uns oder von einer unserer Partnerorganisationen in den Bundesasylzentren kontaktiert. Wir bitten Sie um etwas Geduld, auch bezüglich weiterführender Fragen. Die Frage-Antwort-Übersicht weiter unten hilft Ihnen hier weiter.
Der Alltag von Gastfamilien und Gästen
Wer sich als Gastfamilie registrieren möchte, sollte sich im Voraus über ein paar Dinge Gedanken machen, welche für ein erfolgreiches Zusammenleben unerlässlich sind.
- Gegenseitige Erwartungen: Grundsätzlich sollten zum Beginn des Zusammenlebens die gegenseitigen Erwartungen nicht zu hoch sein. Geflüchtete Menschen haben in der Regel ganz andere Prioritäten als ihre Gastgeberinnen und Gastgeber. Man sollte sich eine gewisse Zeit geben, um herauszufinden, welche Wünsche und Möglichkeiten bestehen.
- Ein stabiles Umfeld: Stellen Sie sich darauf ein, die Geflüchteten für einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Ideal ist eine längerfristige Beherbergung von sechs Monaten und mehr. Die Mindestdauer für eine Anmeldung beträgt drei Monate.
- Zeitliche Verfügbarkeit: Es ist ideal, wenn Sie als Gastgeber*in etwas Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen.
- Privatsphäre: Ein abschliessbares oder zumindest abgegrenztes Zimmer ist für die Gäste zentral. Der Wohnraum sollte für beide Parteien Rückzugsmöglichkeiten beinhalten, denn zu viel Nähe ist auf die Dauer belastend.
- Sanitäreinrichtungen: Der Zugang zu Badezimmer und Küche/Kochgelegenheit muss gewährleistet sein.
Das folgende Merkblatt vertieft die erwähnten Punkte und liefert zusätzliche Informationen zum Alltag zwischen Gastfamilien und ihren Gästen.
Die SFH baut ein neues Netzwerk auf, um Freiwillige in Städten und Dörfern miteinander zu vernetzen und insbesondere die Gastfamilien bei der Begleitung von Geflüchteten zu unterstützen. Über das Projekt, das unter dem Namen Community Building initiiert wurde, erfahren Sie hier mehr.
Die fünf Elemente des SFH Gastfamilien-Betreuungsmodells
Das Modell der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für die Betreuung und Begleitung der Gastfamilienverhältnisse umfasst grundsätzlich fünf Elemente:
- Die interessierte Gastfamilie wird im Vorfeld besucht, um die persönlichen und räumlichen Verhältnisse bei der künftigen Gastfamilie und die Erwartungen abzuklären. Ein Strafregisterauszug aller erwachsenen Personen im Haushalt ergänzt dieses erste Gespräch mit der Gastfamilie.
- Wenn möglich wird ein Kennenlerntreffen zwischen den Geflüchteten und den potentiellen Gastfamilien organisiert. Wenn es für beide Seiten passt, erfolgt die definitive Vermittlung und der Einzug wird organisiert. Nach dem Einzug findet ein erster Besuch durch die Betreuungspersonen statt. Wenn nötig werden dazu interkulturelle Dolmetschende beigezogen.
- Zwischen der Gastfamilie und ihren Gästen wird eine Vereinbarung abgeschlossen, die unter anderem die Dauer des Wohnverhältnisses und das gegenseitige Zusammenleben regelt.
- Es ist sinnvoll, die Gastfamilien für ihr solidarisches und freiwilliges Engagement angemessen zu entschädigen. Dafür sind die jeweiligen Kantone, beziehungsweise die Gemeinden zuständig. Die Ausrichtung einer Entschädigung oder eines Anteils an die Mietkosten fördert die Stabilität der Gastverhältnisse, ihre Verbindlichkeit und die Bereitschaft der Gastfamilien für ein längerfristiges Engagement.
- Gastfamilien und Geflüchtete werden von professionellen Betreuungspersonen begleitet. Sie stehen den Betroffenen als erste Ansprechpersonen für ihre Fragen rund um das Zusammenleben unterstützend zur Seite.
Weiterbildungen und Austauschtreffen
Die SFH bietet allen interessierten Gastfamilien die Möglichkeit an, eigens für sie organisierte Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Dabei stehen Angebote zu folgenden Themen im Mittelpunkt:
- Transkulturelle Kompetenzen
- Migration und Trauma
- Schutzstatus S und Asylwesen
- Länderinformationen zur Ukraine
In mehreren Kantonen organisiert die SFH oder einer ihrer Partner ausserdem Austauschtreffen für Gastfamilien. Bei den professionell moderierten Treffen stehen der Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Gastfamilien im Vordergrund.
Das Programm der Weiterbildungen und Austauschtreffen wird in Kürze aufgeschaltet.
Informationen für Gastfamilien
Was passiert nach der Anmeldung? Wie erfolgt eine allfällige Vermittlung? Muss ich meinen Vermieter informieren? Wie sind die Schutzsuchenden versichert? Gibt es eine Entschädigung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigen Fragen.
Informationen für Kantone und Gemeinden
Ist Ihre Organisation, Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde in der Betreuung von privat untergebrachten Geflüchteten tätig? Hier finden Sie wichtiges Informationsmaterial, Arbeitsinstrumente und Checklisten, welche Sie in Ihrer täglichen Arbeiten nützen können.
Auch das Staatssekretariat für Migration SEM steht den Gastfamilien mit hilfreichen Informationen zur Seite.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat ausserdem eine Frage-und-Antwort-Seite für kantonale und kommunale Behörden aufgeschaltet.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stellt den Kantonen wertvolle Informationen für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung und fördert die Zusammenarbeit der Kantone u.a. indem sie Koordinationstreffen organisiert.
Der Hintergrund des Gastfamilienprojektes
2014 unter dem Motto «Flüchtlinge willkommen heissen» gestartet, knüpft das Gastfamilienprojekt dort an, wo es im Asylprozess meist hapert: bei der sozialen und beruflichen Integration. Durch die Aufnahme bei Gastfamilien sollen Geflüchtete zu einem selbständigen Leben in der Schweiz finden. Denn wer sich willkommen fühlt, menschliche Nähe und Wertschätzung erfährt sowie Orientierungshilfe und Unterstützung erhält, findet sich schneller und tiefgreifender in der neuen Situation zurecht und kann sich rascher eine neue Existenz aufbauen. Gewinnen können dabei beide Seiten. Die Geflüchteten finden schneller zu einem selbständigen Leben in der Schweiz. Die Gastfamilien erfahren durch den Austausch mit Geflüchteten eine nachhaltige Bereicherung ihres Alltags.
Ob Geflüchtete bei Gastfamilien platziert werden dürfen, darüber entscheidet je nach Zuständigkeit der Kanton oder die Gemeinde. Sie sind hauptverantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.
Die SFH hat das Gastfamilienprojekt während der Syrienkrise lanciert, mit der Ukrainekrise reaktiviert und hat mit allen Kantonen massgeschneiderte Lösungen für den Umgang mit der privaten Unterbringung gefunden. Aktuell vermittelt die SFH direkt aus den Bundesasylzentren Geflüchtete in Gastfamilien, sofern die Kantone dies wünschen. Zusätzlich werden in rund der Hälfte der Kantone weitere Gastfamilien vermittelt. Die Mitgliedsorganisationen der SFH und weitere Partner stellen in vielen Kantonen ausserdem im Auftrag der Behörden die Begleitung und Betreuung der Gastfamilien sicher.
Ein Modell auch für andere Flüchtlingsgemeinschaften
Das Gastfamilienprojekt ist zurzeit auf Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S ausgerichtet. Die Unterbringung von Geflüchteten bei Privaten ist jedoch nicht neu. Bereits während der Syrienkrise hat die SFH in vier Kantonen ein Gastfamilienprojekt lanciert. Einige Kantone verfügen seither über funktionierende Gastfamilienstrukturen, die einer grösseren Zielgruppe offenstehen. Das Modell kann also auch auf andere Flüchtlingsgemeinschaften ausgeweitet werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist überzeugt davon, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Gastfamilien einen wichtigen Beitrag zur rascheren und nachhaltigeren Integration der Betroffenen leistet. Gleichzeitig wird die Sensibilisierung in der Bevölkerung gefördert.