Gastfamilienprojekt
2014 unter dem Motto «Flüchtlinge willkommen heissen» gestartet, knüpft das Gastfamilienprojekt dort an, wo es im Asylprozess meist hapert: bei der sozialen und beruflichen Integration. Durch die Aufnahme bei ansässigen Gastgeberfamilien sollten Geflüchtete zu einem selbständigen Leben in der Schweiz finden. Denn, wer sich willkommen fühlt, menschliche Nähe und Wertschätzung erfährt sowie Orientierungshilfe und Unterstützung erhält, wird sich schneller und tiefgreifender an die neuen Lebensumstände anpassen und sich rascher eine neue Existenz aufbauen. Gewinnen können dabei beide Seiten. Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende finden rascher zu einem selbständigen Leben in der Schweiz. Die Gastfamilien erfahren durch den Austausch mit einer zunächst fremden Kultur eine nachhaltige Bereicherung ihres Alltags.
Ob Geflüchtete bei Gastfamilien platziert werden dürfen, darüber entscheidet je nach Zuständigkeit der Kanton oder die Gemeinde. Sie sind Hauptverantwortlich für die Unterbringung von Geflüchteten.
Die SFH hat das Gastfamilienprojekt während der Syrienkrise lanciert und mit der Ukraine-Krise reaktiviert. Sie sucht nach massgeschneiderten Lösungen mit allen Kantonen.
Anmeldung als Gastfamilie / Gastgeber*in
SFH vermittelt nicht in allen Kantonen
Bitte beachten Sie, dass die Schweizerische Flüchtlingshilfe nicht in allen Kantonen Gastfamilien vermitteln kann. Folgende Kantone haben sich für ein eigenes, teilweise von der SFH und Campax unabhängiges Vorgehen entschieden: Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin und Zürich (je nach Gemeinde). Befindet sich Ihre Wohnung bzw. Ihr Angebot in einem dieser Kantone, können Sie sich nicht bei uns anmelden, sondern müssen sich bei der zuständigen Stelle des Kantons oder der Gemeinde melden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Über untenstehendes Formular können Sie Ihr Angebot (für einen oben nicht erwähnten Kanton) registrieren. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald eine Vermittlung möglich ist, werden Sie von uns oder von einer unserer Partnerorganisationen in den Bundesasylzentren kontaktiert. Wir bitten Sie um etwas Geduld, auch bezüglich weiterführender Fragen. Die Frage-Antwort-Übersicht weiter unten hilft Ihnen hier weiter.
Bevor Sie sich eintragen, hier noch ein paar wichtige Angaben zu den Bedürfnissen der Geflüchteten:
- Ein stabiles Umfeld: stellen Sie sich darauf ein, die Geflüchteten mindestens für drei Monate aufzunehmen.
- Offenheit: Es ist ideal, wenn Sie als Gastgeber*in auch etwas Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen.
- Privatsphäre. Idealerweise bieten Sie ein abschliessbares Zimmer oder zumindest abgegrenztes Zimmer an.
- Sanitäreinrichtungen: Zugang zu Badezimmer und Küche/Kochgelegenheit sind wichtig.
Möchten auch Sie Gastfamilie werden und privaten Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen?
Informationen für Gastfamilien
Was passiert nach der Anmeldung? Wie erfolgt eine allfällige Vermittlung? Muss ich meinen Vermieter informieren? Wie sind die Schutzsuchenden versichert? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Der neue Alltag wirft sowohl für die Gastfamilien wie für ihre Gäste am Anfang viele Fragen auf, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien geregelt sind. Das folgende Merkblatt soll insbesondere auf einige möglicherweise heikle Punkte im Alltag zwischen Gastfamilien und ihren Gästen hinweisen.
Warum dauert die Zuteilung von Geflüchteten zu den Gastfamilien so lange? Was passiert, wenn Geflüchtete und Gastfamilien doch nicht zusammen passen? Auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Platzierung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und ihrer Aufnahme bei Gastfamilien in der Schweiz informiert das Video.
Die Direktorin der SFH, Miriam Behrens, äussert sich zur Problematik, Geflüchtete direkt an den Bahnhöfen abzuholen.
- Beitrag SRF
Ukraine: Internetseiten der Kantone
Wie ist Ihr Kanton zugunsten der Geflüchteten aus der Ukraine organisiert? Wer ist zuständig wofür? Antworten auf die dringendsten Fragen auf den Internetseiten der Kantone.
Nützliche Informationen für Kantone und Gemeinden für die Betreuung von Gastfamilien
Ist Ihre Organisation, Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde in der Betreuung von privat untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine tätig? Hier finden Sie wichtiges Informationsmaterial, Arbeitsinstrumente und Checklisten zur Verfügung, welche Sie in Ihrer täglichen Arbeit nützen können.
Zuständigkeiten in den Kantonen
Die Betreuung der Gastfamilien ist von zentraler Bedeutung. Mehrere Kantone arbeiten dabei mit der SFH und den ihr angeschlossenen Hilfswerken zusammen. Einige Kantone und Gemeinden kümmern sich selbst vorbildlich um die freiwilligen Helfer oder arbeiten mit anderen Organisationen zusammen. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zuständigkeiten in den Kantonen.
Ausführungen der Direktorin der SFH, Miriam Behrens, am Point de presse vom 12.05.2022. zum Betreuungsmodell der SFH und der Zusammenarbeit mit den Kantonen: