Untragbare Zustände für Asylsuchende in Italien

09. Mai 2019

Die Situation für Asylsuchende in Italien hat sich nach den Wahlen im Frühjahr 2018 und insbesondere seit Inkrafttreten des sogenannten Salvini-Dekrets im Oktober 2018 weiter verschlechtert: Die Rechte der Schutzsuchenden sind nicht gewährleistet. In ihrer aktuellen Lageanalyse zeigt die SFH die Verschärfungen im Asylsystem auf und rät erneut von Dublin-Überstellungen – insbesondere verletzlicher Personen – ab.

Nach dem Wahlsieg der rechten politischen Parteien im März 2018 setzte der Innenminister Matteo Salvini (Lega) alles daran, seine Wahlkampfversprechen einzulösen und die Ausgaben für das italienische Asylsystem massiv zu kürzen. Daher wurden direkt nach den Wahlen diverse Unterkünfte geschlossen und Stellen in der Verwaltung nicht mehr besetzt, die für das Funktionieren des Asylsystems notwendig wären. Am 5. Oktober 2018 trat das Salvini-Dekret zu Sicherheit und Einwanderung in Kraft.

Berichte von lokalen NGOs und italienischen Anwälten bestätigen, dass die sich aus dem Salvini-Dekret ergebenden Verschärfungen des italienischen Rechts die Situation vor Ort erheblich beeinträchtigt haben. Budgetkürzungen wirken sich negativ auf die Aufnahmebedingungen in den Aufnahmezentren aus, so dass der Zugang zu Gesundheitsversorgung und Rechtshilfe noch stärker eingeschränkt ist als bis anhin. Asylsuchende in Italien befinden sich oft in einer Situation extremer materieller Armut, die es ihnen nicht ermöglicht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse wie etwa Nahrung, Körperhygiene und Wohnraum zu befriedigen. Dies hat negative Auswirkungen auf die körperliche oder/und geistige Gesundheit – und in letzter Konsequenz auch auf die Menschenwürde.

In der Auskunft der SFH vom 8. Mai 2019 werden die aktuelle Situation des italienischen Asylsystems beleuchtet und die Auswirkungen der neuen Regierung und Gesetzgebung im Detail erläutert. Die Auskunft enthält zudem Hinweise auf jĂĽngste nationale und internationale Rechtsprechung, die sich mit der veränderten Situation im italienischen Asylsystem beschäftigt.

Nach den der SFH vorliegenden Informationen und eigenen Dokumentationen der Situation von unter der Dublin-III-Verordnung überstellten Asylsuchenden kann Italien eine angemessene Aufnahme und damit die Rechte der Schutzsuchenden nicht garantieren. Insbesondere verletzliche Asylsuchende sollten deshalb aus Sicht der SFH nicht nach Italien überstellt werden. Die Verantwortung der Schweiz hört nicht an der Grenze auf.

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