Qualität Rechtsschutz ungenügend definiert

Ungenügender Brandschutz in Asylunterkünften

06. Dezember 2018

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH kritisiert die abweichende Handhabung von Brandschutzvorschriften in Asylunterkünften. Diese sind im Dezember 2015 gelockert worden, um Asylsuchende rascher unterbringen zu können. Der ursprünglich auf Ende 2017 befristete Beschluss ist jedoch bis Ende 2019 verlängert worden. Die SFH fordert deshalb, dass die Lockerung umgehend aufgehoben wird.

Sieben Menschen sind vergangene Woche in Solothurn in einem Mehrfamilienhaus ohne Feuerlöscher und Brandmelder bei einem Brand verstorben. Es handelt sich bei den Toten um Asylsuchende. Die Feuerwehr hat in Solothurn alles gegeben; gemäss Aussagen von Feuerwehrexperten hätten die in der Schweiz nicht obligatorischen Rauchmelder vermutlich lebensrettend sein können. Der Schweizerische Feuerwehrverband (SFV) empfiehlt eine Rauchmelder-Pflicht.

Tatsächlich sind die Brandschutzvorschriften mit Zirkularbeschluss vom 23. Dezember 2015 des Interkantonalen Organs technische Handelshemnisse IOTH für temporäre Asylunterkünfte vereinfacht worden. Befristet bis Ende Dezember 2017 und «zur Sicherstellung der temporären Unterbringung einer aussergewöhnlich hohen Zahl von Asylsuchenden», heisst es im Zirkularbeschluss. Seither können zum Beispiel 150 statt 50 Personen in Zivilschutzanlagen und Schutzbauten mit einem Fluchtweg, bzw. 250 statt 100 Personen in Gebäuden mit zwei Fluchtwegen untergebracht werden. Der befristete Beschluss ist im März 2017 jedoch auf Ende 2019 verlängert worden, weil sich offenbar keine «Entschärfung der Wohnsituation der Asylsuchenden» abgezeichnet habe.

Gleiche Sicherheit für alle
Wie für alle Personen müssen auch für Asylsuchende maximale Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit getroffen werden. Nach Ansicht der SFH darf es keine Unterschiede geben: Für die SFH ist es nicht nachvollziehbar, dass der Beschluss zur Lockerung der Brandschutzvorschriften 2017 verlängert wurde. Damals lag die Zahl der Asylgesuche noch bei 18‘000 – also deutlich unter dem Durchschnitt der fünf Vorjahre. 2018 ist die Zahl weiter gesunken und dürfte laut Staatssekretariat für Migration SEM Ende Jahr noch bei etwa 16‘000 liegen. Die mit den hohen Gesuchszahlen im Jahr 2015 begründete Lockerung des Brandschutzes ist angesichts dessen nicht mehr haltbar. Eine Notsituation ist nicht gegeben. Die SFH fordert deshalb, dass die Lockerung umgehend aufgehoben wird, damit Schutzsuchende hierzulande nicht länger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind.

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