Neues Asylverfahren ab MĂ€rz

26. Februar 2019

Am 1. MĂ€rz 2019 tritt die Neustrukturierung in Kraft, die 2016 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen wurde. Welches sind dabei die Knackpunkte?

Die Schweizerische FlĂŒchtlingshilfe (SFH) arbeitet seit 2013 intensiv an der Neustrukturierung des Schweizer Asylwesens mit. Sie hat zum Beispiel das Testzentrum fĂŒr die neuen Verfahren in ZĂŒrich Altstetten und jĂŒngst in Boudry mitgestaltet und die AblĂ€ufe ausgewertet.

Im Zentrum des neuen Asylwesens steht die Beschleunigung der Verfahren. Dies fĂŒhrt zu kurzen Verfahrensfristen und wirkte sich bereits in der Testphase negativ auf die Zusammenarbeit unter den Akteuren aus, wenn beispielsweise medizinische AbklĂ€rungen fĂŒr einen Gesuchstellenden notwendig sind.

Ein weiterer kritischer Aspekt sind die beschleunigten Verfahren in dezentralen Bundesasylzentren. Aktuelle Annahmen gehen davon aus, dass rund 30 bis 35 Prozent aller Asylgesuche nicht innerhalb der vorgesehenen, sehr kurzen Fristen entschieden werden können. FĂŒr diese ist das erweiterte Verfahren vorgesehen. Dieses Verfahren stand bis dahin weder im Fokus der gesetzgeberischen TĂ€tigkeit, noch wurde es erprobt.

LösungsansÀtze

FĂŒr die kurzen Fristen empfiehlt die SFH verbindliche AnkĂŒndigungstermine zwischen den Rechtsvertretenden und dem Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) zu vereinbaren. Dies erhöht die Planungssicherheit im Terminmanagement. Realistische Fristen spielen eine tragende Rolle fĂŒr eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Verfahrens.

Insbesondere im Testzentrum in Boudry ist die Rechtsvertretung bis dahin bei medizinischen AbklĂ€rungen zu wenig eingebunden. Dies obwohl sie ĂŒber Informationen zum gesundheitlichen Zustand der Gesuchstellenden verfĂŒgt, die relevant sind fĂŒr den Asylentscheid. Die SFH regt einen unvoreingenommenen Informationsaustausch unter allen Akteuren an, damit korrekte Entscheide gefĂ€llt werden. Dies dient allen Beteiligten und insbesondere den schutzwĂŒrdigen Asylsuchenden.

Die Neustrukturierung bewirkt einen grossen Kulturwandel. Die neue Rolle der unentgeltlichen Beratung und Rechtsvertretung als systematische Begleitung der Gesuchstellenden ist ein historisches Novum und fĂŒr die Behörden ungewöhnlich. Eine offene Kommunikation und ein aufrichtiger Dialog unter den Beteiligten begĂŒnstigt eine konstruktive Konfliktkultur und hilft, die Rollen der Akteure im neuen Asylverfahren besser zu verstehen.

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