Kritik an neuem Asylverfahren bestÀtigt

25. MĂ€rz 2020

Die Zahlen des Bundesverwaltungsgerichts zum neuen Asylverfahren bestĂ€tigen die von der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe (SFH) kritisierten MĂ€ngel: Der behördliche Fokus auf die Beschleunigung geht auf Kosten von Fairness und QualitĂ€t der Verfahren.

Nun ist es amtlich: Im ersten Jahr des neuen Asylsystems gab es nicht viel mehr Beschwerden gegen erstinstanzliche Asylentscheide des Staatssekretariats fĂŒr Migration (SEM) als vorher – aber die erhobenen Beschwerden waren deutlich hĂ€ufiger erfolgreich. Bei 15 Prozent der Beschwerden nach neuem Asylrecht wies das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) den Fall zur Neubeurteilung zurĂŒck ans SEM. Diese Quote ist damit mehr als doppelt so hoch als bei den «AltfĂ€llen» (6,5 Prozent), wie aus der jĂŒngst publizierten Jahresbilanz des BVGer hervorgeht. ZusĂ€tzlich hiess das Gericht demnach sechs Prozent der Beschwerden ganz oder teilweise gut. Insgesamt war damit mehr als jede fĂŒnfte Beschwerde nach neuem Recht erfolgreich.

Zu viel Gewicht auf Fristen

Die Zahlen des BVGer unterstreichen damit die Kritik der SFH, die bereits Anfang Februar die unausgewogene Umsetzung des neuen Asylsystems bemĂ€ngelt hatte: «Der Fokus der Behörden lag primĂ€r auf der Steigerung von Effizienz und Geschwindigkeit», lautete das damalige Fazit der SFH-Bilanz – und «dieser enorme Zeitdruck belastet den Rechtschutz und geht auf Kosten von Fairness und QualitĂ€t der Verfahren». Das BVGer bestĂ€tigt diese Erkenntnisse nun auch inhaltlich, indem es konstatiert: «Die Kassationen erfolgten in den weitaus meisten FĂ€llen, weil das SEM den Sachverhalt nicht hinreichend festgestellt hatte. Dies betraf in erster Linie den Asylgrund. ZweithĂ€ufigste Ursache war, dass das SEM die medizinischen Probleme der Asylsuchenden zu wenig abgeklĂ€rt hatte.» 

Das BVGer nimmt indes keine WĂŒrdigung dieser bedenklichen QualitĂ€tseinbusse bei den erstinstanzlichen SEM-Entscheiden vor. Es konzentriert sich in seiner Medienmitteilung vielmehr auf die Einhaltung der eigenen Behandlungsfristen – und zeigt damit ein weiteres Mal auf, wie ĂŒbermĂ€ssig stark im neuen Asylverfahren die Beschleunigung und die Einhaltung der knappen Behandlungsfristen gewichtet wird.

Es braucht Anpassungen

Die SFH unterstĂŒtzt das neue Verfahren nach wie vor. Sie begrĂŒsst auch, dass Asylsuchende heute im Beschwerdeverfahren rascher einen Entscheid des BVGer erhalten. Die SFH hĂ€lt aber daran fest, dass es Anpassungen am System braucht, damit dessen Zielsetzung tatsĂ€chlich realisiert werden kann, die Rechte der Betroffenen zu stĂ€rken, rasche und faire Verfahren durchzufĂŒhren sowie eine hohe QualitĂ€t der Asylentscheide zu gewĂ€hrleisten. Dazu braucht es mehr Zeit bei den einzelnen Verfahrensschritten, insbesondere bei der Vorbereitung, bei der Untersuchung der FluchtgrĂŒnde und in der Entscheidfindung. Die hier gezielt investierte Zeit zahlt sich am Ende doppelt aus: Die QualitĂ€t der Asylentscheide wird erhöht und dadurch langwierige Beschwerdeverfahren verhindert. 

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