Bund vergibt Betreuungsmandate in den Bundesasylzentren

11. September 2019

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Mandate für die Betreuungsdienstleistungen in den Bundesasylzentren an die ORS Service AG und an die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) vergeben. Die SFH begrüsst, dass die AOZ die Mandate in drei Asylregionen erhält und auf den positiven Erfahrungen aus dem Testbetrieb Zürich aufbauen kann. Es ist jedoch bedauerlich, dass keine zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Vergabe der Mandate berücksichtigt wurden. Die SFH fordert von der ORS Offenheit gegenüber einer engen Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutz. Zudem muss die Zivilgesellschaft eingebunden werden, damit die Integration gefördert wird.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene neue Asylgesetz sieht schweizweit in sechs Asylregionen Bundesasylzentren (BAZ) vor. Damit gehen grundlegend neue Anforderungen an die Unterbringung von Asylsuchenden einher. Das SEM hat den Auftrag für die Betreuung vor Ort dem privaten Anbieter ORS und der kantonalen AOZ Zürich übertragen.

Die SFH begrüsst, dass die AOZ drei Mandate erhalten hat. Sie bewertet die von der AOZ geführte Unterbringung auf dem Juch-Areal in der Testphase positiv. Die AOZ hat seit Beginn der Testphase im Jahr 2013 bewiesen, dass eine möglichst umfangreiche Beschäftigung und eine gute Durchmischung der Asylsuchenden zu einem ruhigen Betrieb beitragen. Die Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutz war vorbildlich. Zudem war die AOZ auch für die Zivilgesellschaft und das Quartier sehr offen. Das hat die Akzeptanz erhöht.

Gleiches fordert die SFH nun von der privaten ORS: Sie erwartet von der ORS Offenheit gegenüber einer engen Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutz. Zudem soll die Zivilgesellschaft bereits während des Asylverfahrens in die Betreuung vor Ort eingebunden werden, damit sowohl die Integration wie auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gefördert wird.

Gerade weil der Anschluss an die Zivilgesellschaft so wichtig ist, ist es bedauerlich, dass das SEM bei der Vergabe der Mandate keine zivilgesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt hat. Die Vergabe beruht auf dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Ein tiefer Preis darf bei der Unterbringung von Asylsuchenden jedoch die Qualität der Dienstleistungen nicht negativ beeinträchtigen.

Die SFH fordert, dass AOZ und ORS auf Mindeststandards zur Wahrung der Grundrechte von Asylsuchenden verpflichtet werden. Dies bedeutet konkret, dass das Privat-und Familienleben gewahrt bleibt. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit müssen verhältnismässig und sachlich begründet sein. Abgelegene Zentren müssen mittels regelmässigen Transportmöglichkeiten so erschlossen sein, dass die isolierte Lage faktisch nicht einem Freiheitsentzug gleichkommt. Die Asylsuchenden sollen ein möglichst selbständiges Leben führen können. Der wirksame Rechtsschutz ist nur dann gewährleistet, wenn sie ohne Begleitung und ohne Personenkontrolle Zugang zu Beratung und Rechtsvertretung haben. Disziplinarmassnahmen müssen verhältnismässig sein und verständlich mitgeteilt werden.

Entsprechende Vorgaben sollen in den Leistungsvereinbarungen mit den Betreibern aufgeführt werden.