VorlÀufige Aufnahme: Integration erleichtern statt Grundrechte verwehren

16. Dezember 2020

Die vom Bundesrat vorgesehene VerschĂ€rfung des Reiseverbots fĂŒr vorlĂ€ufig Aufgenommene stösst im Nationalrat auf Widerstand. Aus Sicht der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe (SFH) ist die EinschrĂ€nkung der Reisefreiheit unverhĂ€ltnismĂ€ssig und mit den Grundrechten unvereinbar. Die vorgeschlagenen Verbesserungen punkto Arbeitsmarktintegration sind hingegen zu eng gefasst.

Die geplante Revision des AuslĂ€nder- und Integrationsgesetzes (AIG) sieht eine bedeutende Ausweitung des Reiseverbots fĂŒr vorlĂ€ufig Aufgenommene vor. Der Nationalrat lehnt die Vorlage ab. Auch aus Sicht der SFH vermag der Gesetzesentwurf insgesamt nicht zu ĂŒberzeugen: Nebst unnötigen VerschĂ€rfungen beinhaltet er ungenĂŒgende Verbesserungen fĂŒr vorlĂ€ufig aufgenommene Personen. Zum einen enthĂ€lt der Entwurf ein grundsĂ€tzliches Verbot von Auslandreisen fĂŒr vorlĂ€ufig Aufgenommene, das weder mit den verfassungs- und völkerrechtlich geschĂŒtzten Grundrechten vereinbar noch erforderlich ist. Bereits heute sind Auslandreisen fĂŒr vorlĂ€ufig Aufgenommene bewilligungspflichtig und nur erlaubt, wenn strenge Bedingungen erfĂŒllt sind. EinschrĂ€nkungen der Bewegungsfreiheit sind nur im Einzelfall zulĂ€ssig und mĂŒssen zwingend verhĂ€ltnismĂ€ssig und durch ein ĂŒberwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Der Gesetzesentwurf erfĂŒllt keine dieser Voraussetzungen, sondern will das Verbot eines Grundrechtes zum Grundsatz machen.

Zum anderen sind die im Entwurf vorgesehenen punktuellen Verbesserungen im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von vorlĂ€ufig Aufgenommenen so eng gefasst, dass das anvisierte Ziel verfehlt wird. Denn nur sehr wenige der Betroffenen wĂŒrden tatsĂ€chlich davon profitieren. Hinzu kommt der bewusste Verzicht auf eine weniger missverstĂ€ndliche Bezeichnung der vorlĂ€ufigen Aufnahme, obwohl diese nachweislich hinderlich ist fĂŒr die Arbeitsmarktintegration, da sie potenzielle Arbeitgeber abschreckt.

Grundlegende Reform nötig

VorlĂ€ufig Aufgenommene haben einen anerkannten Schutzbedarf und bleiben meist langfristig in der Schweiz. Eine rasche und nachhaltige Integration ist daher sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Schweizer Gesellschaft. DafĂŒr braucht es die rechtliche Gleichstellung von vorlĂ€ufig Aufgenommenen mit anerkannten FlĂŒchtlingen, insbesondere in Bezug auf den Arbeitsmarkt, den Familiennachzug und den Kantonswechsel.

Die SFH hat die 2016 angestossenen Bestrebungen zu einer grundlegenden Reform der vorlĂ€ufigen Aufnahme unterstĂŒtzt. Davon sind leider nur einige minimale Verbesserungen ĂŒbriggeblieben, wie beispielsweise der erleichterte Kantonswechsel. Diese gehen zwar in die richtige Richtung. Doch sie reichen nicht aus, um eines der zentralen Ziele der Integrationsagenda tatsĂ€chlich zu erreichen: die vermehrte Arbeitsmarktintegration von vorlĂ€ufig Aufgenommenen. Aus Sicht der SFH braucht es statt punktueller Anpassungen eine grundlegende Reform, um die Integrationsperspektiven der Betroffenen zu verbessern und damit die Sozialhilfekosten zu senken. Der Handlungsbedarf zur Schaffung eines positiven Schutzstatus anstelle der vorlĂ€ufigen Aufnahme ist weiterhin gegeben.