Unterschiede von Status S und vorläufiger Aufnahme: Einseitige Anpassungen würden Rechtsungleichheit verstärken

01. Dezember 2022

Der Zwischenbericht der Evaluationsgruppe Status S bestätigt die entstandene Rechtsungleichheit zwischen Vertriebenen aus der Ukraine und aus anderen Herkunftsländern. Aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) gehen die noch vertieft zu prüfenden Verbesserungen für den Status S zwar in die richtige Richtung. Es braucht jedoch auch Anpassungen bei der vorläufigen Aufnahme, um tatsächliche Rechtsgleichheit zu schaffen. Die SFH fordert die Evaluationsgruppe auf, dies in ihrem Schlussbericht aufzunehmen.

Die SFH teilt die Einschätzung im Zwischenbericht der externen Evaluationsgruppe, die den Status S im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) begutachtet Die Anwendung des Schutzstatus S nach der russischen Invasion der Ukraine hat sich bislang insgesamt bewährt und grundsätzlich gut funktioniert, dennoch gibt es Verbesserungspotenzial. Die SFH begrüsst, dass der Zwischenbericht hierzu eine breite Auslegeordnung der Problemfelder liefert und sich um konkrete Lösungsansätze bemüht.

Echten Schutzstatus prüfen

Aus Sicht der SFH ist es richtig, die Anwendung des Status S künftig in die Notfallplanung aufzunehmen und die Aufgabenteilung zwischen allen Akteuren sowie die Abläufe klar zu definieren. Die SFH teilt auch die Schlussfolgerung und ist davon fest überzeugt, dass dabei die Privatunterbringung als ein unverzichtbares Element für die Bewältigung solch grosser und rascher Fluchtbewegungen angemessen integriert werden sollte. Zumal ohne die grossartige Solidarität und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine kaum so rasch hätte sichergestellt werden können.

Der Zwischenbericht bestätigt aber auch die entstandene Rechtsungleichheit von Vertriebenen aus der Ukraine und aus anderen Herkunftsländern, die es zu beseitigen gilt. Aus Sicht der SFH gehen die von der Evaluationsgruppe skizzierten Verbesserungen für den Status S, die noch vertieft zu prüfen sind, zwar in die richtige Richtung. Um tatsächlich Rechtsgleichheit zu schaffen, braucht es aber auch Anpassungen bei der vorläufigen Aufnahme (Status F) – namentlich bei der Familienzusammenführung, der Reisefreiheit und beim Kantonswechsel.

Die SFH empfiehlt hierzu, einen echten Schutzstatus anstelle der vorläufigen Aufnahme zu schaffen. Die SFH fordert die Evaluationsgruppe auf, diesen Aspekt in ihrem Schlussbericht vertieft zu prüfen.

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