Die SFH teilt die EinschĂ€tzung im Zwischenbericht der externen Evaluationsgruppe, die den Status S im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) begutachtet Die Anwendung des Schutzstatus S nach der russischen Invasion der Ukraine hat sich bislang insgesamt bewĂ€hrt und grundsĂ€tzlich gut funktioniert, dennoch gibt es Verbesserungspotenzial. Die SFH begrĂŒsst, dass der Zwischenbericht hierzu eine breite Auslegeordnung der Problemfelder liefert und sich um konkrete LösungsansĂ€tze bemĂŒht.
Echten Schutzstatus prĂŒfen
Aus Sicht der SFH ist es richtig, die Anwendung des Status S kĂŒnftig in die Notfallplanung aufzunehmen und die Aufgabenteilung zwischen allen Akteuren sowie die AblĂ€ufe klar zu definieren. Die SFH teilt auch die Schlussfolgerung und ist davon fest ĂŒberzeugt, dass dabei die Privatunterbringung als ein unverzichtbares Element fĂŒr die BewĂ€ltigung solch grosser und rascher Fluchtbewegungen angemessen integriert werden sollte. Zumal ohne die grossartige SolidaritĂ€t und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung die Unterbringung und Versorgung der GeflĂŒchteten aus der Ukraine kaum so rasch hĂ€tte sichergestellt werden können.
Der Zwischenbericht bestĂ€tigt aber auch die entstandene Rechtsungleichheit von Vertriebenen aus der Ukraine und aus anderen HerkunftslĂ€ndern, die es zu beseitigen gilt. Aus Sicht der SFH gehen die von der Evaluationsgruppe skizzierten Verbesserungen fĂŒr den Status S, die noch vertieft zu prĂŒfen sind, zwar in die richtige Richtung. Um tatsĂ€chlich Rechtsgleichheit zu schaffen, braucht es aber auch Anpassungen bei der vorlĂ€ufigen Aufnahme (Status F) â namentlich bei der FamilienzusammenfĂŒhrung, der Reisefreiheit und beim Kantonswechsel.
Die SFH empfiehlt hierzu, einen echten Schutzstatus anstelle der vorlĂ€ufigen Aufnahme zu schaffen. Die SFH fordert die Evaluationsgruppe auf, diesen Aspekt in ihrem Schlussbericht vertieft zu prĂŒfen.

Lionel Walter
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