Unterbringung von Flüchtlingsfrauen ist zu verbessern

Unterbringung von Flüchtlingsfrauen ist zu verbessern

16. Oktober 2019

Der Bund hat seine Analyse zur Situation von Flüchtlingsfrauen in der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht zeigt diverse Mängel bei der Unterbringung und Betreuung von asylsuchenden Frauen und Mädchen auf. Die SFH begrüsst, dass die Situation von Flüchtlingsfrauen genauer untersucht wurde. Sie fordert, dass die im Bundesratsbericht genannten Lücken in der gendersensiblen Unterbringung umgehend geschlossen werden. Zudem braucht es ein koordiniertes Vorgehen aller Akteure in den Bundesasylzentren (BAZ), um Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzubeugen und allfällige Opfer von Gewalt zu schützen.

Ein Postulat von SP-Nationalrätin Yvonne Feri warf die Frage auf, wie in der Schweiz Flüchtlingsfrauen betreut und unterstützt werden, die Opfer von sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind. Zudem sollte abgeklärt werden, inwiefern bei der Unterbringung asylsuchender Mädchen und Frauen Handlungsbedarf bestehe. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat heute den Bericht zur Situation von Flüchtlingsfrauen vorgelegt. Dieser wird ergänzt durch einen Amtsbericht des Staatssekretariats für Migration (SEM), der die wichtigen Erkenntnisse vertieft und insbesondere Handlungsoptionen aufzeigt. Die Situation von Flüchtlingsfrauen in den Kollektivunterkünften der Kantone wurde von der Konferenz der kantonalen SozialdirektorInnen (SODK) analysiert.

Handlungsbedarf bei der Unterbringung

Der Bundesratsbericht ortet unter anderem Handlungsbedarf bei der gendersensiblen Unterbringung. So haben beispielsweise noch nicht alle BAZ abschliessbare Schlafräume für Frauen. Auch die Vorgaben für geeignete Sichtschutzmassnahmen an Duschen und für den ungehinderten Zugang zu geschlechtergetrennten Toiletten sind nicht in allen BAZ umgesetzt. Gendersensible Unterbringung ist ein Teil der Vorgaben auf Bundesebene. Sie ist insbesondere wichtig um asylsuchende Frauen vor sexueller Gewalt innerhalb der BAZ zu schützen.

Die SFH fordert, dass die in den Berichten von Bundesrat und SEM eruierten Lücken umgehend geschlossen werden. Die Vorgaben zur gendersensiblen Unterbringung sind zwingend einzuhalten. Die SFH hat in ihren Mindeststandards für die Unterbringung von Asylsuchenden besondere Massnahmen zum Schutz von Frauen empfohlen. Die Massnahmen sollten auch in den kantonalen Unterkünften umgesetzt werden.

Koordination zur Gewaltprävention

Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass in den meisten Asylregionen ein Gewaltpräventionskonzept fehlt. Falls eine Flüchtlingsfrau Opfer von Gewalt wird, gibt es in den meisten BAZ keine klaren Zuständigkeiten und Prozesse zu ihrer Identifikation. Diese Mängel sind schnellstmöglich zu beheben. Die SFH fordert, dass sich alle Akteure in den BAZ im Bereich der Gewaltprävention und Erkennung von Gewaltopfern koordinieren. Dies erfordert eine stärkere Einbindung des Rechtsschutzes. Wichtig ist zudem, dass weibliches Sicherheitspersonal rund um die Uhr anwesend ist.

Die SFH war gemeinsam mit den Organisationen Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), Terre des Femmes Schweiz (TdF) und dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Teil einer Begleitgruppe bei der Erstellung des Berichtes. Die SFH kritisiert unter anderem, dass das SEM die Situation von Flüchtlingsfrauen in den BAZ selbst evaluiert hat, statt einen externen Akteur mit der Analyse zu beauftragen.

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