Bild vom Flüchtlingslager Lesbos in Griechenland.

Unbegleitete Minderjährige aus Griechenland: Es müssen mehr Flüchtlinge evakuiert werden

16. Mai 2020

Die Schweiz hat 23 unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit Verwandten in der Schweiz aus Griechenland aufgenommen. Damit kommt sie ihren internationalen Verpflichtungen nach. Angesichts der Dringlichkeit zur Evakuierung der unmenschlichen Flüchtlingslager in Griechenland, fordert die SFH ein sofortiges Handeln der Schweiz: Sie muss möglichst viele Schutzsuchende aus den griechischen Elendslagern in die Schweiz holen, unabhängig von ihrem Familienbezug zur Schweiz.

Die Schweiz hat 23 unbegleitete Minderjährige aus Flüchtlingslagern in Griechenland aufgenommen, um ihre Asylgesuche zu prüfen. Die 23 Kinder und Jugendlichen haben Familienangehörige in der Schweiz. Die SFH begrüsst, dass diese jungen Schutzsuchenden aus den unmenschlichen Flüchtlingslagern zu ihren Familien in der Schweiz geholt wurden. Die Schweiz hat damit aber lediglich ihre Dublin-Pflicht erfüllt. Denn gemäss der Dublin-III-Verordnung ist die Schweiz verpflichtet, unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit Familienangehörigen in der Schweiz zu übernehmen.

Aus Sicht der SFH kann und muss die Schweiz mehr tun. In den Lagern der Ostägäis und auf dem griechischen Festland harren weiterhin über 5’000 unbegleitete Minderjährige unter erbärmlichen Lebensbedingungen aus. Sie haben keine adäquate Unterbringung und Betreuung keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und sind der täglichen Gewalt in den Lagern schutzlos ausgeliefert.

Hinzu kommt die Corona-Gefahr: Bei einem Ausbruch von Covid-19 in den hoffnungslos überfüllten Insellagern der Ostägäis droht eine Katastrophe mit Hunderten von Toten. Es ist höchste Zeit, die Lager zu räumen und die Menschen in Sicherheit zu bringen. Dies gilt umso mehr für Kinder, denn sie gehören zu den verletzlichsten Menschen auf der Flucht.Die SFH fordert die Schweiz dazu auf, voranzugehen und solidarisch ihre Verantwortung für den Flüchtlingsschutz und die Wahrung der Menschenrechte wahrzunehmen. Die Schweiz muss alles daran setzen, möglichst viele Schutzsuchende aus Griechenland zwecks Prüfung des Asylantrags in die Schweiz zu holen. Denn Solidarität kennt keine Grenzen. Die Schweiz hat genügend Platz und verfügt über die nötige Infrastruktur, um rasch und unbürokratisch Flüchtlinge aus den unmenschlichen Lagern in Griechenland zu evakuieren. Ihnen muss in der Schweiz ein faires Asylverfahren, adäquate Unterbringung und Betreuung gewährt werden – vorab den verletzlichsten unter ihnen.

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