Unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender in einem Asylzentrum

UMA: Übergeordnetes Kindsinteresse muss stets gewahrt sein

24. April 2023

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) teilt die Besorgnis der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) über die ungenügende Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in den Bundesasylzentren. Die SFH fordert, dass das übergeordnete Kindsinteresse auch bei hohen Asylgesuchszahlen gewahrt wird. Alle unbegleiteten Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre haben Anspruch auf besondere Betreuung.

Zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 besuchte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) verschiedene Bundesasylzentren (BAZ) in der ganzen Schweiz. Die Kommission hat ihre Erkenntnisse und Empfehlungen heute in einem Bericht veröffentlicht. Die SFH begrüsst den Bericht. Sie teilt die Besorgnis der Kommission über die ungenügende Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in den BAZ.

Die SFH ist sich der Herausforderungen der letzten Monate im Asylwesen bewusst. Gleichzeitig erinnert sie daran, dass UMA zu den verletzlichsten Personen im Asylverfahren gehören und besondere Rechte haben. Die NKVF stellt in ihrem Bericht fest, dass das Fehlen einer angemessenen Betreuung einen Verstoss gegen die UNO-Kinderrechtskonvention darstellt. Die Kinderrechte garantieren nicht nur eine kindergerechte Betreuung, sondern auch eine getrennte Unterbringung von Erwachsenen, das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf eine dem Alter entsprechende aktive Erholung. Während des Asylverfahrens haben UMA das Recht auf eine Vertrauensperson. Der Zugang zur Vertrauensperson muss jederzeit gewährleistet sein.

Die SFH weist zudem auf die Notwendigkeit der von der NKVF geforderten Überprüfung und Anpassung des Betreuungsystems für UMA hin. Denn auch bei hohen Asylgesuchszahlen muss das übergeordnete Kindsinteresse stets gewahrt werden.

Besondere Rechte für alle Asylsuchenden unter 18

Besonders besorgniserregend ist aus Sicht der SFH die Situation der unbegleiteten asylsuchenden Mädchen, da sie gemäss NKVF kaum Unterstützung durch Personal und sozialpädagogische Fachkräfte erhalten. Die überwiegende Mehrheit der Ressourcen wird für die Betreuung der weitaus zahlreicheren Jungen aufgewendet.

Die SFH fordert, dass alle unbegleiteten Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre Zugang zu einer angemessenen Betreuung und Begleitung haben. Laut der Kinderrechtskonvention gilt jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind mit besonderen Rechten und Bedürfnissen, die gewährleistet und geschützt werden müssen.

Zudem teilt die SFH die Empfehlung der NKVF, UMA nur in BAZ mit Verfahrensfunktion unterzubringen. BAZ ohne Verfahrensfunktion, wo abgewiesene Asylsuchende auf ihre Wegweisung warten, verfügen nicht über die geeignete Betreuung für UMA.