Mit der Ănderung des Asylgesetzes (AsylG), die morgen im Nationalrat beraten wird, möchte der Bundesrat die Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb der BAZ und der Wahrung der dortigen Sicherheit detaillierter regeln. Die Gesetzesvorlage ist zwar ein wichtiger Schritt vorwĂ€rts. Damit werden einige Empfehlungen aus dem Bericht Oberholzer umgesetzt sowie bestehende LĂŒcken geschlossen. Es braucht jedoch aus Sicht der SFH noch einige Anpassungen, damit die Rechte der betroffenen Menschen und insbesondere der Kinder gewahrt werden.
Die Nationale Kommission zur VerhĂŒtung von Folter (NKVF) hat in ihren Berichten zu den BAZ wiederholt auf den ungenĂŒgenden Schutz von Kindern hingewiesen. Um das Wohl und die Rechte der Kinder gemĂ€ss der Kinderrechtskonvention (KRK) zu schĂŒtzen, muss das ĂŒbergeordnete Kindesinteresse bei den GesetzesĂ€nderungen im Vordergrund stehen. Die vorĂŒbergehende Inhaftierung von MinderjĂ€hrigen, einschliesslich von Kindern ĂŒber 14 Jahren, soll deshalb verboten werden. Ebenso sind Kinder von den geplanten VerschĂ€rfungen wie etwa Durchsuchungen und Disziplinarmassnahmen auszunehmen.
Mehr Sicherheit fĂŒr Schutzsuchende
Aus Sicht der SFH werden die BedĂŒrfnisse der Schutzsuchenden in der Vorlage nach wie vor zu wenig berĂŒcksichtigt. JĂŒngste Berichte von GewaltvorfĂ€llen mit Sicherheits- und Betreuungspersonal in den temporĂ€ren BAZ in Basel BS sowie Aesch BL und in der Kaserne La Rochat belegen, dass eine weitere Sensibilisierung notwendig ist. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Handschellen, Fesseln oder Diensthunden sollte daher ebenso wie der Einsatz von Waffen aus Sicht der SFH generell gesetzlich verboten werden, um die SicherheitsbedĂŒrfnisse der Schutzsuchenden stĂ€rker zu gewichten.
Rechtsstaatliche GrundsÀtze einhalten
In der Vernehmlassung hat die SFH unter anderem auch gefordert, dass die Einhaltung rechtsstaatlicher GrundsÀtze in der Gesetzesvorlage klarer definiert werden muss. Das betrifft beispielsweise die VerhÀltnismÀssigkeit bei der Anwendung von Zwang und Disziplinarmassnahmen.
In der vorberatenden Kommission setzte sich eine Minderheit dafĂŒr ein, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern besser berĂŒcksichtigt wird, der Einsatz von Hilfsmitteln verboten wird und die Rechte der Asylsuchenden gestĂ€rkt werden. Die SFH fordert den Nationalrat auf, ihre entsprechenden MinderheitsantrĂ€ge zu unterstĂŒtzen.

Eliane Engeler
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