Kinder im Gang eines Asylzentrums

Sicherheitsmassnahmen in BAZ: Menschenrechte stärker gewichten

17. September 2024

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst grundsätzlich, dass ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Sicherheit und den Betrieb in den Bundesasylzentren (BAZ) geschaffen werden soll. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates berücksichtigt jedoch aus ihrer Sicht die Rechte und Bedürfnisse der Schutzsuchenden nach wie vor zu wenig. Die SFH fordert den Nationalrat daher auf, Nachbesserungen vorzunehmen, um insbesondere die Einhaltung der Kinderrechte zu garantieren.

Mit der Änderung des Asylgesetzes (AsylG), die morgen im Nationalrat beraten wird, möchte der Bundesrat die Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb der BAZ und der Wahrung der dortigen Sicherheit detaillierter regeln. Die Gesetzesvorlage ist zwar ein wichtiger Schritt vorwärts. Damit werden einige Empfehlungen aus dem Bericht Oberholzer umgesetzt sowie bestehende Lücken geschlossen. Es braucht jedoch aus Sicht der SFH noch einige Anpassungen, damit die Rechte der betroffenen Menschen und insbesondere der Kinder gewahrt werden.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat in ihren Berichten zu den BAZ wiederholt auf den ungenügenden Schutz von Kindern hingewiesen. Um das Wohl und die Rechte der Kinder gemäss der Kinderrechtskonvention (KRK) zu schützen, muss das übergeordnete Kindesinteresse bei den Gesetzesänderungen im Vordergrund stehen. Die vorübergehende Inhaftierung von Minderjährigen, einschliesslich von Kindern über 14 Jahren, soll deshalb verboten werden. Ebenso sind Kinder von den geplanten Verschärfungen wie etwa Durchsuchungen und Disziplinarmassnahmen auszunehmen.

Mehr Sicherheit für Schutzsuchende

Aus Sicht der SFH werden die Bedürfnisse der Schutzsuchenden in der Vorlage nach wie vor zu wenig berücksichtigt. Jüngste Berichte von Gewaltvorfällen mit Sicherheits- und Betreuungspersonal in den temporären BAZ in Basel BS sowie Aesch BL und in der Kaserne La Rochat belegen, dass eine weitere Sensibilisierung notwendig ist. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Handschellen, Fesseln oder Diensthunden sollte daher ebenso wie der Einsatz von Waffen aus Sicht der SFH generell gesetzlich verboten werden, um die Sicherheitsbedürfnisse der Schutzsuchenden stärker zu gewichten.

Rechtsstaatliche Grundsätze einhalten

In der Vernehmlassung hat die SFH unter anderem auch gefordert, dass die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in der Gesetzesvorlage klarer definiert werden muss. Das betrifft beispielsweise die Verhältnismässigkeit bei der Anwendung von Zwang und Disziplinarmassnahmen.

In der vorberatenden Kommission setzte sich eine Minderheit dafür ein, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern besser berücksichtigt wird, der Einsatz von Hilfsmitteln verboten wird und die Rechte der Asylsuchenden gestärkt werden. Die SFH fordert den Nationalrat auf, ihre entsprechenden Minderheitsanträge zu unterstützen.