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Ein humanitÀrer Schutzstatus soll Rechtsgleichheit schaffen
Der Schlussbericht der Evaluationsgruppe Status S empfiehlt Verbesserungen bei der Integration von Personen mit dem S-Status. Zugleich soll die Ungleichbehandlung zwischen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und jenen aus anderen HerkunftslĂ€ndern vertieft analysiert werden. Aus Sicht der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe (SFH) gehen die Empfehlungen der Evaluationsgruppe grundsĂ€tzlich in die richtige Richtung und sind zu begrĂŒssen. Die SFH regt aber insbesondere an, die Schaffung eines neuen, humanitĂ€ren Schutzstatus zu prĂŒfen, damit kĂŒnftig alle Schutzberechtigten in der Schweiz gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben.
Die Anwendung des Schutzstatus S nach der russischen Invasion in die Ukraine hat sich bislang insgesamt bewĂ€hrt, es gibt jedoch Verbesserungspotenzial. Die SFH teilt diese EinschĂ€tzung der externen Evaluationsgruppe, die den Status S im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) untersucht hat. Sie begrĂŒsst, dass sich der Schlussbericht der Evaluationsgruppe mit den meisten von der SFH vorgebrachten Problemfeldern eingehend auseinandersetzt und mitunter konkrete LösungsansĂ€tze aufzeigt.
Integration stÀrker fördern
Die SFH unterstĂŒtzt etwa die Empfehlung der Evaluationsgruppe, die Anwendung des Status S kĂŒnftig in die Notfallplanung aufzunehmen und die Aufgabenteilung zwischen allen Akteuren, inklusive Rechtsschutz und Hilfswerke, zu klĂ€ren sowie die AblĂ€ufe zu definieren. Aus Sicht der SFH ist es richtig, dass dabei die Privatunterbringung als ein unverzichtbares Element fĂŒr die BewĂ€ltigung solch grosser Fluchtbewegungen angemessen integriert werden sollte. Zumal ohne die grossartige SolidaritĂ€t und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung die Unterbringung und Versorgung der GeflĂŒchteten aus der Ukraine kaum so rasch hĂ€tte sichergestellt werden können.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der vom Bund gesprochene Beitrag von 3000 Franken pro Person und Jahr bei weitem nicht genĂŒgt, um die Integration der GeflĂŒchteten aus der Ukraine und ihre SelbstĂ€ndigkeit und finanzielle UnabhĂ€ngigkeit wirkungsvoll zu fördern. Die SFH unterstĂŒtzt daher die Empfehlung der Evaluationsgruppe, eine detailliertere Analyse notwendiger Integrationsmassnahmen vorzunehmen und die Beitragshöhe des Bundes sowie der AuszahlungsmodalitĂ€ten gesetzlich zu verankern.
Gleiche Rechte fĂŒr alle Kriegsvertriebenen
Der Schlussbericht bestĂ€tigt zudem erneut die entstandene Rechtsungleichheit zwischen Kriegsvertriebenen mit Status S und jenen mit vorlĂ€ufiger Aufnahme, die es zu beseitigen gilt. Mit Blick auf Gleichbehandlung empfiehlt die Evaluationsgruppe, eine umfassende Untersuchung der Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Regelungen durchzufĂŒhren. Die SFH begrĂŒsst daher, dass Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die Evaluationsgruppe damit beauftragt, die Ungleichheiten zwischen S-Status und vorlĂ€ufiger Aufnahme (Status F) vertieft zu analysieren und verschiedene Lösungsoptionen zu prĂŒfen.
Die SFH regt hierzu an, dabei insbesondere den Vorschlag eines neuen, einheitlichen humanitĂ€ren Schutzstatus zu berĂŒcksichtigen. Um tatsĂ€chliche Rechtsgleichheit zu schaffen, soll dieser die vorlĂ€ufige Aufnahme und den Status S ersetzen: Der humanitĂ€re Schutzstatus soll dann gleichermassen gelten fĂŒr sĂ€mtliche Personen, die nicht die FlĂŒchtlingseigenschaft erfĂŒllen, aber aus anderen völkerrechtlichen oder humanitĂ€ren GrĂŒnden den Schutz der Schweiz benötigen. Dabei kann die GewĂ€hrung dieses neuen Schutzstatus aus Sicht der SFH entweder im Notfall kollektiv oder im Normalfall ĂŒber das ordentliche Asylverfahren erfolgen. Enthalten soll der humanitĂ€re Schutzstatus insbesondere ein Recht auf Familiennachzug und ein Recht auf Kantonswechsel wie fĂŒr anerkannte FlĂŒchtlinge mit Asyl enthalten sowie Reisefreiheit im Schengen-Raum und Sozialhilfe im gleichen Umfang wie fĂŒr anerkannte FlĂŒchtlinge.

Lionel Walter
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