Personen im Asylverfahren

Covid-19 Anpassungen bei Asylverfahren: Rechtsschutz muss stets garantiert sein

01. April 2020

Die Gesundheit und Sicherheit aller ins Asylwesen involvierten Personen, insbesondere der Asylsuchenden, hat für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in der aktuellen Pandemiesituation oberste Priorität. Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen im Asylverfahren, ist die Gefahr einer Weiterverbreitung von Covid-19 für alle Beteiligten gross. Die SFH begrüsst, dass der Bundesrat dringliche Anpassungen vornimmt, damit sich seine Empfehlungen zum Schutz vor Covid-19 auch im Asylbereich umsetzen lassen. Die Teilnahme der Rechtsvertretung an den Anhörungen muss jedoch in jedem Fall gewährleistet sein, damit die Asylverfahren auch in der aktuellen Krisenzeit rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden.

Die SFH begrüsst, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Anhörungen bis zum 6. April sistiert. Die Sistierung sollte so lange beibehalten werden, bis sichergestellt ist, dass mit den eingeleiteten Massnahmen die Vorgaben des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum «social distancing» überall vollumfänglich eingehalten werden können – in den Bundesasylzentren wie in den Kollektivunterkünften der Kantone. Die SFH unterstützt alle betrieblichen und technischen Massnahmen und Vorkehrungen des SEM, die das ermöglichen.

Die längeren Beschwerdefristen, die Verlängerung und Flexibilisierung der Ausreisefristen sowie die Gesetzesanpassungen zur Erhöhung der Unterbringungskapazitäten auf Bundes- und Kantonsebene zielen in diese Richtung. Es ist insbesondere sinnvoll, dass bei Bedarf vorübergehend auch militärische Anlagen und zivile Gebäude für die Unterbringung genutzt werden können. Sie ruft private Eigentümer von geeigneten und derzeit ungenutzten Bauten wie etwa Hotels und Jugendherbergen zur Unterstützung auf, um einer weiteren Verbreitung von Covid-19 vorzubeugen.

Korrekte Verfahren auch in Krise

Damit die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und Geflüchteten den nötigen Schutz gewähren kann, müssen aber die Asylverfahren weiterhin rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Bund. Die SFH hält daher dezidiert fest, dass es grundsätzlich keine Anhörungen ohne Rechtsvertretende oder – im Falle des altrechtlichen Verfahrens – ohne Hilfswerkvertretung (HWV) geben soll. Diese rechtsstaatlichen Errungenschaften dürfen auch in einer Notsituation nicht preisgegeben werden. Auch die Verlängerung der Beschwerdefrist vermag eine Abwesenheit des Rechtschutzes bei den wichtigen Anhörungen weder zu rechtfertigen noch zu ersetzen. Längere Beschwerdefristen sind unter den gegebenen Umständen aber aus Sicht der SFH eine wichtige unterstützende Massnahme zur Gewährleistung fairer Verfahren. Sie tragen den schwierigen Umständen im Asylbereich Rechnung und stellen eine sorgfältige Mandatsführung durch die Rechtsvertretung sicher, die derzeit akut gefährdet ist.

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