Die SFH unterstĂŒtzt das Anliegen der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen», die das Parlament 2023 angenommen hat. Mit der Initiative soll die Aufenthaltssicherheit von AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€ndern gestĂ€rkt werden, indem diese im Bedarfsfall Sozialhilfe beziehen können, ohne um ihr Aufenthaltsrecht fĂŒrchten zu mĂŒssen. Aus Sicht der SFH ist der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) erarbeitete Gesetzesentwurf zur Umsetzung zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser wurde aber im Vergleich zum ursprĂŒnglichen Initiativtext deutlich abgeschwĂ€cht. Um das anvisierte Ziel der Initiative und eine effektive Verbesserung fĂŒr die Betroffenen zu erreichen, fordert die SFH in ihrer Vernehmlassungsantwort daher Anpassungen.
Mangelhafter Umsetzungsvorschlag
Nach geltendem Recht kann heute einer auslĂ€ndischen Person, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden, wenn sie ihre Lage selbst verschuldet hat. Dabei besteht in der Praxis ein grosser Interpretationsspielraum, ab wann ein solches eigenes Verschulden vorliegt. Dennoch ĂŒbernimmt der Umsetzungsvorschlag der SPK-N diese Rechtspraxis unverĂ€ndert und ohne die Forderung der Initiative nach einer Schutzfrist von zehn Jahren zu berĂŒcksichtigen. GemĂ€ss Initiative soll nach zehn Jahren Aufenthalt ein Ausweisentzug nur noch bei mutwillig verursachtem Sozialhilfebezug möglich sein.
Mit dem abgeschwĂ€chten Gesetzesentwurf wird die Angst der Betroffenen vor auslĂ€nderrechtlichen Konsequenzen nicht eliminiert, sondern lediglich die aktuelle Praxis im Gesetz verankert. Aus Sicht der SFH braucht es aber fĂŒr den einschneidenden und folgenschweren Entscheid zum Ausweisentzug eine höhere HĂŒrde. Sie fordert daher, den Begriff «eigenes Verschulden» im Gesetzesentwurf wie von der Initiative verlangt durch «Mutwilligkeit» zu ersetzen. Mit dem Begriff der Mutwilligkeit soll die Möglichkeit von AusweisentzĂŒgen auf jene FĂ€lle reduziert werden, die mit Absicht missbrĂ€uchlich Sozialhilfe beziehen.
VerschÀrfte Regelungen mit negativen Folgen
Auslöser fĂŒr die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» waren die 2019 in Kraft getretenen VerschĂ€rfungen beim Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen wegen Sozialhilfebezugs, um Missbrauch zu bekĂ€mpfen. Diese hatten jedoch viel weitreichendere Folgen: AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€nder stehen bei Sozialhilfebezug seither unter Generalverdacht, nicht genĂŒgend unternommen zu haben, um sich von der Sozialhilfe zu lösen. Auch Menschen, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben oder hier geboren sind, können so aufgrund unglĂŒcklicher UmstĂ€nde wie Arbeitsplatzverlust oder Krankheit ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Viele trauen sich deshalb aus Angst vor den Konsequenzen nicht, ihren Anspruch auf Sozialhilfe geltend zu machen und leben unter dem Existenzminimum. Die parlamentarische Initiative hatte zum Ziel, solche negativen Auswirkungen zu entschĂ€rfen.
Viele Familien mit Kindern betroffen
Die VerknĂŒpfung von Sozialhilfebezug und Aufenthaltsrecht erachtet die SFH grundsĂ€tzlich als problematisch. So haben strukturelle Faktoren wie Migrationsstatus oder Familienkonstellation einen grossen Einfluss auf die ArmutsgefĂ€hrdung der Betroffenen. Der Anteil von Familien mit Kindern in der Sozialhilfe ist denn auch besonders hoch.

Lionel Walter
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