Kantone, Gemeinden und Hilfswerke

Die Umsetzung der Gastfamilienunterbringung ist aufgrund der föderalistischen Strukturen in der Schweiz sehr unterschiedlich. Einige Kantone übernehmen die Vermittlung und Begleitung eigenverantwortlich, andere übertragen Aufgaben an Drittstellen. Die SFH bietet Unterstützung für Akteure, die in ihrem Kanton oder ihrer Gemeinde Vermittlungen von Geflüchteten in Gastfamilien sowie deren Betreuung aufbauen oder professionalisieren wollen. Eine gute und standardisierte Begleitung ist wichtig und wirkt sich positiv auf die Dauer des Engagements aus.

Das Gastfamilienmodell der SFH

Über den gesamten Prozess der Gastfamilienunterbringung steht die SFH mit spezifischen Angeboten unterstützend zur Seite.

SFH Gastfamilienprojekt Ablauf

Kampagne

In dieser Phase sollen interessierte Personen aus der Bevölkerung über das Engagement als Gastfamilie informiert und darauf vorbereitet werden. An Infoanlässen vermittelt unsere Fachperson wichtige Inhalte für ein erfolgreiches Zusammenleben, diskutiert Erwartungen und geht auf Fragen ein.

Registrierung

Entscheidet sich eine Person, ein Engagement als Gastfamilie aufzunehmen, kann sie sich unter anderem auf der Webseite der SFH registrieren. Hier werden bereits wichtige Kriterien für eine potenzielle Vermittlung abgefragt, welche das Matching mit einer passenden geflüchteten Person erleichtert und voreilige Anmeldungen vorbeugt. Die hier gemachten Angaben werden direkt in unser Fallführungssystem eingespeist und stehen zur weiteren Bearbeitung bereit (Datenschutzerklärung).

Abklärung

In der Abklärungsphase stehen die Kontaktaufnahme mit der Gastfamilie, die Überprüfung der Räumlichkeiten vor Ort sowie das Einreichen eines Strafregisterauszugs im Fokus. Hier bietet die SFH Einführungskurse an, welche vertieft auf das interkulturelle Zusammenleben eingehen und ausführlich darauf vorbereiten.

Matching

Mit Hilfe unserer Fallführungssoftware können passende Gastfamilien für die Geflüchteten gesucht werden, welche alle zwingenden Voraussetzungen erfüllen. Ein erstes Kennenlerntreffen gewährleistet ein langfristiges und erfolgreiches Gastfamilienverhältnis. Dafür stehen Leitfäden und Merkblätter der SFH sowie eine Vorlage für eine Vereinbarung zur Verfügung.

Zusammenleben

Die Hauptanlaufstelle in dieser Phase ist die betreuende Organisation vor Ort. Die SFH steht mit einer Hotline und einem Mailpostfach auch weiterhin für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Ausserdem ergänzen wir die Betreuungsarbeit der lokalen Akteure mit Austauschtreffen, Weiterbildungen und Events, damit die Gastfamilien eine umfassende Unterstützung in allen Bereichen erfahren. Zu den Unterstützungsmassnahmen gehört ebenfalls eine finanzielle Entschädigung durch den zuständigen Kanton oder die Gemeinde.

Auflösung

Auch bei einem erfolgreichen Zusammenleben kann für eine oder beide Parteien der Zeitpunkt kommen, um das Gastfamilienverhältnis aufzulösen. Dabei steht den Gastfamilien frei, ob sie sich nach einer Pause wieder als Gastgebende zur Verfügung stellen oder sich als freiwillige Mentor*innen engagieren möchten, um anderen Gastfamilien und ihren Gästen zu helfen und diese mit ihrem Erfahrungsschatz zu unterstützen.

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