Vorläufige Aufnahme: Dringlichen Handlungsbedarf erkannt

Vorläufige Aufnahme: Dringlichen Handlungsbedarf erkannt

12. Juni 2017

Der Nationalrat nimmt den Bericht des Bundesrats ernst und will den Status der vorläufigen Aufnahme zumindest teilweise in einen echten Schutzstatus überführen. Die SFH begrüsst diese Initiative. Grundsätzlich gilt es den Status der Personen mit vorläufiger Aufnahme so zu verbessern, dass sie direkten Zugang zu Integrationsmassnahmen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt erhalten.

Die SFH zur Motion «Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme»

Die Situation der aktuell 38‘534 vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz ist sehr unbefriedigend. Obwohl die Betroffenen im Durchschnitt bis zu 10 Jahren in der Schweiz bleiben, ist ihre Rechtsstellung prekär und ihre Integration dadurch erschwert. Dies verunmöglicht vielen, sich als Arbeitskräfte einzubringen und so einen Beitrag an der Gesellschaft zu leisten. Zugleich entstehen dadurch hohe Kosten, weil sie dann von Sozialhilfe abhängig sind. Ein besserer Status ist daher sowohl aus Sicht der Betroffenen, als auch für die Schweizer Gesellschaft notwendig.

Die SFH begrüsst es deshalb, dass der Nationalrat diesen Status neu definieren will. Sie ruft den Ständerat dazu auf, diesen Entscheid zu bestätigen.  Es ist zentral, für die Umsetzung der Motion eine Expertenkommission einzusetzen, damit eine sachgerechte und nachhaltige Lösung entstehen kann.    

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