Die SFH teilt die Haltung, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration eine gute Qualifikation der Flüchtlinge voraussetzt. Folgende Massnahmen sind notwendig:
Frühzeitige Potenzialabklärungen für Flüchtlinge: Wenn die Kantone künftig Jobcoachings vornehmen, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der SFH sind schon vorab Verbesserungen möglich. So sollen die Kantone unmittelbar nach der erfolgten Zuweisung Potenzialabklärungen für Flüchtlinge vornehmen. So zeichnet sich rasch ab, welche Bildungsmassnahmen sinnvoll sind.
Bessere Anreize für die Kantone: «Die aktuellen Globalpauschalen des Bundes bieten zu wenig Anreize für die Kantone, da sie wegfallen, sobald eine Person Arbeit gefunden hat», sagt Miriam Behrens. Der Bund könnte für jeden Flüchtling – ob er nun Arbeit hat oder nicht – zeitlich begrenzt eine Pauschale an die Kantone ausrichten. Findet der Flüchtling frühzeitig eine Arbeit, verbleiben die Pau-schalbeiträge der restlichen Laufzeit bei den Kantonen. Sie könnten in der Folge in weitere Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration fliessen.
Mehr Angebote zur Integration: Die SFH begrüsst die Forderung nach mehr Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen. «Die Flüchtlinge sind zusätzlich dazu motiviert, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, wenn sie einen systematischen Zugang zu Sprachkursen erhalten», sagt Miriam Behrens Aus Sicht der SFH braucht es flankierend zu Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen gesellschaft-liche Integrationsangebote wie Begegnungstage oder Mentoringprogramme.
Unkomplizierte Abläufe für die Arbeitgeber: Die Anstellung von Flüchtlingen muss für Arbeitgebende möglichst einfach sein. Umso mehr gilt es, die Melde- statt Bewilligungspflicht sowie die Abschaffung der Sonderabgabe gemäss neuem Ausländergesetz rasch in Kraft zu setzen.
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