Von Barbara Graf Mousa, Redaktorin SFH
Als Asylseelsorger im abgelegenen Ausreise- und Wartezentrum Guglera bei Giffers im Kanton Fribourg erfĂ€hrt Thomas Staubli viel ĂŒber die Schicksale abgewiesener Asylsuchender. Der engagierte Theologe konsultiert oft den SFH-Rechtsdienst, um verzweifelten Schutzsuchenden konkret zu helfen, wie im Fall eines 37-jĂ€hrigen Afghanen. Der Mann soll aus der Schweiz nach Deutschland zurĂŒckgefĂŒhrt werden, wo ihm die Ausschaffung nach Afghanistan droht.
Thomas Staubli berichtet
«Telawat Telwazei, der ausdrĂŒcklich nicht anonymisiert sein möchte, hat Schreckliches erlebt. Die blutigen Bilder verfolgen ihn tĂ€glich, besonders wenn er alleine ist. Sein Vater, ein Geheimdienstchef, und sein Bruder, ein Kommandosoldat, wurden in Afghanistan von den Taliban auf brutale Weise umgebracht. Die Fotos, die er mir von den Leichen zeigt, sind beklemmend. Seine Mutter war Polizeiinstruktorin. Er selber hat â wie sein ermordeter Vater und Bruder schon â auf Seiten der Amerikaner gekĂ€mpft. Nach deren Abzug war er in grösster Gefahr; ihm blieb nur noch die Flucht. Seine Frau musste er bei den Schwiegereltern in Afghanistan in Sermat zurĂŒcklassen.
Am 21. Oktober 2015 kam er nach Deutschland und stellte ein Asylgesuch. Dreieinhalb Jahre lebte er in der Gegend von Dresden und Bautzen. In dieser Zeit eignete er sich ein erstaunlich gutes Deutsch an und fĂŒhlte sich in der deutschen Gesellschaft wohl und akzeptiert. Er arbeitete im Pflegeheim, in der Kunststoffindustrie, in einer Brauerei und in einem Filmpalast. Sehr nette Menschen seien die Deutschen, fand er. Doch sein Gesuch wurde abgelehnt, weil Deutschland Afghanistan als genug sicher einstuft und wieder Ausschaffungen vollzieht.
ZurĂŒck in den Tod
ZurĂŒckgeschickt zu werden nach Afghanistan bedeutet fĂŒr Telawat Telwazei den Tod. Selbst die nĂ€chste vĂ€terliche Verwandtschaft arbeitet fĂŒr die Taliban. Deshalb ist er weiter in die Schweiz geflĂŒchtet. TatsĂ€chlich wĂ€re er nach schweizerischer EinschĂ€tzung der Menschenrechtslage wie viele andere Afghanen wohl ein anerkannter FlĂŒchtling oder wĂŒrde zumindest vorlĂ€ufig aufgenommen. Aber das Dublin-Abkommen wird stossenderweise höher gewichtet. Deutschland sei ein Dublin-Staat mit Ă€hnlicher Infrastruktur wie die Schweiz. Telawat Telwazei möchte wissen, was passiert, wenn er nach Deutschland zurĂŒckgeht und gleich wieder in die Schweiz einreist. Ich kontaktiere den Rechtsdienst der Schweizerischen FlĂŒchtlingshilfe SFH.»
SFH-Rechtsdienst berÀt viele DublinfÀlle
«Wir erhalten viele Anfragen zur Umsetzung der Dublin-Verordnung,» sagt SFH-Juristin Adriana Romer der Abteilung Protection. In diesem Fall wĂŒrde bei einer RĂŒckkehr in die Schweiz sehr wahrscheinlich ein neues Dublin-Verfahren eingeleitet. Wenn im anderen Dublin-Staat tatsĂ€chlich eine Ausschaffung ins Herkunftsland droht, wo die betroffene Person mit Verfolgung rechnen muss, mĂŒsste die Schweiz wegen ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen auf das Asylgesuch eintreten und es in der Schweiz behandeln. Sogenannte KettenrĂŒckschiebungen sind verboten. Aber die HĂŒrden, eine tatsĂ€chliche Gefahr einer Kettenabschiebung glaubhaft zu machen, sind hoch.Die sehr restriktive Anwendung der Dublin-Verordnung wird von der SFH schon lange kritisiert. Adriana Romer: «Wir sehen oft FĂ€lle, in denen die Dublin-Verordnung einen sehr schweren Einschnitt in das Leben der betroffenen Personen bedeutet, zum Beispiel, wenn Familien getrennt werden, oder wenn Menschen in Staaten mit unhaltbaren Aufnahmebedingungen â wie zum Beispiel Bulgarien â ĂŒberstellt werden. Die Grundidee von Dublin ist, dass die Bedingungen in allen beteiligten LĂ€ndern dieselben sind. Dies ist jedoch nicht die RealitĂ€t.»
Die SFH fordert, dass die Schweiz den humanitÀren Spielraum innerhalb der Dublin-Verordnung vermehrt ausschöpft.










