Bern, 12. Juni 2026
Das Parlament will die Praxis bei der vorläufigen Aufnahme von Geflüchteten weiter verschärfen. Dazu soll im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) neu abschliessend definiert werden, in welchen Situationen eine Wegweisung von Geflüchteten in ihr Herkunftsland künftig noch als unzumutbar gilt und eine vorläufige Aufnahme angeordnet wird. Faktisch sollen damit die Gründe für eine Schutzgewährung eingeschränkt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf der zuständigen Nationalratskommission vor, mit dem diese eine parlamentarische Initiative der SVP umsetzen will.
Die SFH lehnt diesen Gesetzesentwurf in ihrer Vernehmlassungsantwort entschieden ab. SFH-Direktorin Miriam Behrens sagt: «Die Schweiz muss weiterhin Menschen Schutz gewähren können, die im Falle einer Wegweisung in ihr Heimat- oder Herkunftsland einer konkreten Gefährdung ausgesetzt wären.»
Unnötige Verschärfung
Der Gesetzesentwurf gibt vor, Klarheit zu schaffen, in welchen konkreten Fällen eine vorläufige Aufnahme anzuordnen ist. Dabei sind die Behörden bereits heute an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Als unzumutbar gilt eine Wegweisung namentlich dann, wenn die Betroffenen aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsland konkret gefährdet sind (Art. 83 Abs. 4 AIG). Die bestehenden Regeln zur Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs werden durch die ständige Rechtsprechung gestützt und sind hinreichend klar – und restriktiv.
Komplexe Situationen werden nicht berücksichtigt
Durch eine abschliessende Liste der Gründe für die Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs, wie sie der Gesetzesentwurf vorsieht, würden komplexe Fälle künftig nicht mehr berücksichtigt. Das betrifft Menschen, bei denen sich eine konkrete Gefährdung oder eine existenzielle Notlage erst aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren und Gründe ergibt. So könnte etwa mit der vorgesehenen Neuregelung eine alleinstehende Frau, die Opfer häuslicher Gewalt ist und in ihrem Herkunftsland keinerlei Unterstützung finden kann, keine vorläufige Aufnahme mehr erhalten. Sie müsste entweder die Schweiz verlassen oder sie landet ohne jede Perspektive in der Nothilfe.
Erklärtes Ziel wird verfehlt
Schliesslich verfehlt der Gesetzesentwurf auch sein erklärtes Ziel, die Zahl der vorläufigen Aufnahmen zu reduzieren. Denn bereits heute erfolgt die überwiegende Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen, die wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs gewährt werden, gestützt auf einen Grund, der schon im geltenden Gesetz genannt wird. Die vorgeschlagene Neuregelung ändert daran nichts. Die Verschärfung würde vielmehr ausgerechnet auf Kosten jener Menschen erfolgen, die aufgrund ihrer individuellen humanitären Notsituation unseren Schutz dringend nötig haben.

Lionel Walter
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