Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Unhaltbare Verschärfungen, unzureichende Verbesserungen

14. Juni 2021

Der Nationalrat wird am Dienstag über Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) debattieren, konkret das Reiseverbot ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme. Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) sind die geplanten Änderungen unausgewogen. Anstelle der vorläufigen Aufnahme sieht sie ausserdem weiterhin Bedarf für einen positiven Schutzstatus.

Eine der wichtigsten Änderungen des Gesetzesentwurfs sieht ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene vor ‒ nicht nur in ihr Herkunfts- oder Heimatland, sondern auch in Drittstaaten. Diese Änderung stellt eine unverhältnismässige und unhaltbare Verschärfung dar, die die SFH bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort kritisiert hat. Schon heute werden Reisen nur ausnahmsweise und unter sehr strengen Bedingungen bewilligt. Nach einer Revision des AIG wären Ausnahmen nur unter sehr restriktiven Bedingungen möglich, die ausserdem auf Verordnungsebene festgelegt würden. Zudem gefährdet die vorgesehene Gesetzesanpassung die Bewegungsfreiheit, die Teil der durch die Bundesverfassung garantierten persönlichen Freiheit ist, und beeinträchtigt das Recht auf Familienleben.

Gleichzeitig begrüsst die SFH die Änderungsvorschläge der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Diese sehen die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmebewilligung für Reisen im Schengen-Raum im Rahmen von Schul- und Bildungsaktivitäten, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie für die Beziehungspflege zu Familienmitgliedern vor. Diese brächten zumindest geringfügige Verbesserungen gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates.

Die Integration stärker fördern

Die andere wichtige Ă„nderung des Gesetzesentwurfs sieht die Erleichterung des  Kantonswechsels fĂĽr erwerbstätige vorläufig aufgenommene Personen vor, allerdings unter  bedeutenden Einschränkungen. Einerseits dĂĽrfen die betroffenen Personen keine Sozialhilfeleistungen beziehen – weder fĂĽr sich selbst noch fĂĽr andere Familienmitglieder. Andererseits muss ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten bestehen, und die Arbeitszeiten oder der Arbeitsweg mĂĽssen es ihnen verunmöglichen, in ihrem aktuellen Kanton wohnhaft zu bleiben. FĂĽr die SFH zielt die vorgesehene Erleichterung des Kantonswechsels in die richtige Richtung, allerdings gehen die entsprechenden Vorschläge zu wenig weit. Ausserdem erachtet sie es als kontraproduktiv, dass die betroffenen Personen vollkommen unabhängig von der Sozialhilfe sein mĂĽssen, um den Kanton wechseln zu können, da das Ziel dieser Gesetzesänderung gerade darin besteht, die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Wartefrist von zwölf Monaten stellt zudem eine zu strenge Voraussetzung dar und sollte verkĂĽrzt werden.

Schliesslich sieht der Gesetzesentwurf keine neue Bezeichnung für den Status der vorläufigen Aufnahme vor. Hier besteht jedoch Handlungsbedarf, wobei die vorläufige Aufnahme durch einen positiven und permanenten Schutzstatus ersetzt werden sollte. Vorläufig Aufgenommene haben einen Schutzbedarf, der mit demjenigen anerkannter Flüchtlinge vergleichbar ist, und bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz.

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