Bern, 25.06.2026
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben im Juni 2025 gemeinsam die «Task Force Intensivtäter» (TIA) als Pilotprojekt gestartet. Das Ziel der Behörden ist, konsequent reagieren zu können, wenn Personen aus dem Asylbereich oder irregulär Aufhältige wiederholt die öffentliche Sicherheit gefährden. Der heute vom Staatssekretariat für Migration (SEM) publizierte Zwischenbericht zeigt auf, dass die TIA in den ersten sechs Monaten die dazu bereits bestehenden Instrumente effizienter anwendet und einzelne Massnahmen bereits umgesetzt hat. Neben verbesserter Behördenkoordination zählt dazu aber etwa auch die Vermischung von ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen mit strafrechtlichen Sanktionsmassnahmen. Das ist aus Sicht der SFH rechtsstaatlich bedenklich, denn die Administrativhaft ist kein strafrechtliches Instrument. Diese gesetzliche Trennung wurde auch durch das Bundesgericht bestätigt.
Straftaten belasten Mehrheit, die sich korrekt verhält
Die Schweiz ist im internationalen Vergleich weiterhin ein sehr sicheres Land und in den letzten Jahren tendenziell sicherer geworden. Zudem stammen mehr als 93% der einer Straftat beschuldigten Personen nicht aus dem Asylbereich. Die TIA hat in den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit insgesamt 87 Fälle aufgenommen, von denen zwei Drittel aus dem Asylbereich stammen. Dennoch ist auch die SFH über Straftaten besorgt, die den Asylbereich betreffen. Sie sind eine zusätzliche Belastung für die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden, die sich korrekt verhält, die schutzbedürftig ist und die sich in der Schweiz integrieren möchte. Straftaten werfen ein schlechtes Licht auf das Asylwesen und fördern die Diskriminierung von Asylsuchenden.
Zwangsmassnahmen nur als letztes Mittel
Die Bekämpfung von Kriminalität im Asylbereich ist daher wichtig. Sie muss jedoch konsequent diskriminierungsfrei und nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgen. Straftaten sind primär mit den Mitteln des Strafrechts und der Strafverfolgung zu ahnden. Dazu verfügen die Behörden bereits über adäquate Instrumente, die sie gezielt nutzen kann, wie der TIA-Bericht zeigt.
Zwangsmassnahmen wie Haft stellen einen schweren Eingriff in Grundrechte und persönliche Freiheit dar. Sie dürfen deshalb gemäss geltendem Recht nur angewendet werden, wenn kein milderes Mittel zum gleichen Ziel führt. Bereits heute sind die gesetzlichen Grundlagen für Zwangsmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich sehr weitreichend und restriktiv.

Lionel Walter
Mediensprecher
- Telefon: +41 31 370 75 15
- Zentrale: +41 31 370 75 75
- E-Mail: media@fluechtlingshilfe.ch

