Interview: Konstanze Burkard, Leiterin Kommunikation und Fundraising SFH
Sein Zuhause verlassen und flüchten zu müssen, ist für alle Menschen eine einschneidende meist dramatische Erfahrung. Welche besonderen Auswirkungen können eine solche Fluchterfahrung und das Ankommen in einer völlig unbekannten Umgebung für Kinder haben?
Eine Flucht kann Kinder stark belasten: Sie verlieren ihr vertrautes Umfeld, alltägliche Strukturen oder erleben Gewalt, Trennung oder Tod von engen Angehörigen. Aber welche längerfristigen Auswirkungen diese Erlebnisse für sie haben, hängt auch von ihrer individuellen Situation sowie der verfügbaren Unterstützung ab.
Nach der Ankunft bleiben Unsicherheit und ein erschwerter Zugang zu Bildung, Freizeitangeboten und psychosozialer Unterstützung oft bestehen. Nicht kindgerechte Kollektivunterkünfte mit wenig Privatsphäre, Lern- und Spielmöglichkeiten und Kontakt zu Gleichaltrigen verstärken die Belastung. Insbesondere von einer längerfristigen Unterbringung in solchen Strukturen ist daher abzusehen. Besonders schwierig ist es für Kinder, wenn Eltern selbst psychisch stark belastet sind oder sie früh viel Verantwortung übernehmen, etwa beim Übersetzen oder bei Behördengängen. Kinder benötigen verlässliche Bezugspersonen, kindgerechte Wohnbedingungen, Spielmöglichkeiten sowie raschen Zugang zu Bildung, sozialer Teilhabe und bedarfsgerechter Unterstützung.
Was sind die besonderen Herausforderungen für Kinder, die ohne ihre Familien flüchten – also unbegleitete Minderjährige?
Unbegleitete Minderjährige sind häufig mehrfach belastet. Viele haben Gewalt und Verluste erlebt und sorgen sich um zurückgelassene Angehörige. Gleichzeitig müssen sie die üblichen Entwicklungsaufgaben der Adoleszenz bewältigen, etwa Identitätsfindung, berufliche Orientierung und soziale Integration. Sprachliche und kulturelle Hürden sowie ein unsicherer Aufenthaltsstatus erschweren dies zusätzlich. Gleichzeitig entspricht die Betreuung in Kollektivunterkünften häufig nicht den fachlichen Standards der ausserfamiliären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.
Unbegleitete Minderjährige benötigen verlässliche Betreuung, fördernde Tagesstrukturen und Unterstützung im Umgang mit psychischen Belastungen. Genauso wichtig sind Möglichkeiten zur selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags und ausreichende Bildungs- und Lernangebote.
Welche Rechte haben Kinder, um sie vor den schwerwiegenden Folgen einer Flucht für ihr Wohlergehen zu schützen? Wo sind diese Rechte festgehalten?
Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Sie garantiert ihnen Schutz, Bildung, Gesundheit und Beteiligung. Kinder dürfen ihre Rechte nicht verlieren, nur weil sie fliehen mussten. Entscheidend ist, dass das Kindeswohl bei allen Entscheidungen Vorrang hat und diese Rechte auch im Schweizer Asylsystem konsequent umgesetzt werden. Auch in der Bundesverfassung ist der Anspruch der Kinder auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung festgeschrieben.
Wie gewährleistet die Schweiz die Durchsetzung dieser Rechte und wo besteht aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf?
Die Schweiz hat sich zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verpflichtet. Dennoch erleben wir, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen. Gerade für geflüchtete Kinder braucht es kindgerechte Unterbringung und Betreuung, stabile Lebensbedingungen und Entscheidungen, die sich konsequent am Kindeswohl orientieren. Handlungsbedarf sehen wir auch bei den politischen Rahmenbedingungen, etwa bei einer bedarfsgerechten Sozialhilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien.
Was passiert mit ihren Rechten, wenn Kinder volljährig werden?
Mit 18 endet der besondere Schutz der Kinderrechtskonvention. Viele junge Menschen benötigen jedoch weiterhin Unterstützung. Gerade im Asylbereich braucht es deshalb einen gleitenden Übergang ins Erwachsenenleben statt eines abrupten Systemwechsels. Schutz- und Fördermassnahmen sollten insbesondere für unbegleitete Minderjährige nicht von einem Tag auf den anderen mit dem Erreichen der Volljährigkeit eingeschränkt werden. Unterstützung sollte sich immer am tatsächlichen Bedarf orientieren.
Was können wir alle dazu beitragen, dass geflüchtete Kinder in der Schweiz einen sicheren Ort finden, an dem sie sozial teilhaben können?
Die Zivilgesellschaft kann wesentlich dazu beitragen, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche sozial teilhaben können. Besonders wichtig sind Begegnungen mit Gleichaltrigen, auch ausserhalb der Asylstrukturen. Schulen, Vereine, Quartierangebote und Freizeitaktivitäten schaffen unbeschwerte, entwicklungsfördernde Momente und Möglichkeiten, soziale Netzwerke zu entwickeln, auch für die Eltern. Dafür müssen die finanziellen, sprachlichen und organisatorischen Hürden möglichst gering sein.
Das Bedürfnis danach, den eigenen Alltag (mit-)gestalten zu können, ist für das Wohlbefinden von uns allen von grosser Bedeutung. Und alle Kinder haben das Recht auf Partizipation. Auch geflüchtete Kinder sollten deshalb als eigenständige Personen mit Fähigkeiten, Ressourcen und Interessen wahrgenommen werden, z.B. indem sie nach ihren Bedürfnissen gefragt und ihre Perspektive bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Dies gilt ebenfalls für geflüchtete Jugendliche und Erwachsene.
Schliesslich setzt soziale Teilhabe auch voraus, insgesamt Vorurteile und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft abzubauen.
Nina Hössli ist seit 2019 Leiterin der Schweizer Programme bei Save the Children, seit 2025 als Teil der Geschäftsleitung. Seit 2026 ist sie zudem Co-Präsidentin des Netzwerkes Kinderrechte Schweiz. Sie hat Soziologie, Psychologie und Religionswissenschaften studiert sowie die CAS Civilian Peacebuilding und CAS Führung und Zusammenarbeit in NPO besucht.

