Zukunft Status S: SFH lehnt Ausschluss von Wehrpflichtigen ab

19. August 2026

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst die Verlängerung des Schutzstatus S und des Programms S um ein weiteres Jahr. Gleichzeitig spricht sie sich klar gegen den Ausschluss wehrpflichtiger Personen vom Schutzstatus aus. Für die Zukunft des Status S fordert die SFH verlässliche Perspektiven für Geflüchtete sowie eine schweizweit einheitliche und rechtskonforme Ausgestaltung der Anschlusslösungen.

Bern, 19.08.2026    

Angesichts des weiterhin andauernden Kriegs in der Ukraine begrüsst die SFH die Weiterführung des Status S und des Programm S bis März 2028. Die Integrationsförderung über das Programm S hat sich bewährt und die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten aus der Ukraine ist stetig gestiegen.  

Die SFH lehnt eine Verweigerung des Status S für wehrpflichtige Personen ab, denn alle Menschen aus der Ukraine brauchen Schutz, unabhängig von Geschlecht und Alter. Das Refoulement-Verbot untersagt die Rückweisung von Personen, die im Herkunftsland an Leib und Leben bedroht sind. Die Massnahme kann ausserdem das Kindswohl und das Recht auf Familienleben gefährden, wenn etwa Frau und Kinder in der Schweiz Schutz erhalten und der wehrpflichtige Mann zurückbleiben muss.  

Geflüchtete brauchen Planungssicherheit 

Für die weitere Entwicklung des Schutzstatus S begrüsst die SFH das Konzept von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zur Zukunft des Status S im Grundsatz. Es ist wichtig und dringlich, dass Personen, die aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, ihre Zukunftsaussichten kennen und sich rechtzeitig darauf einstellen können. Ausserdem sollte aus Sicht der SFH die Prüfung der Härtefallgesuche für eine vom Status S losgelöste B-Bewilligung grosszügig, rechtskonform und schweizweit einheitlich erfolgen.  

Die SFH wurde zur Zukunft des Status S vorgängig konsultiert und konnte sich im Rahmen einer Begleitgruppe beratend einbringen und die Sicht des Flüchtlingsschutzes vertreten. Zudem hat sie sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation zum Konzept Status S beteiligt. 

Es droht Flickenteppich bei der Sozialhilfe 

Problematisch bleibt die geplante Abkehr von der regulären Sozialhilfe bei der Umwandlung des Status S in eine daran gekoppelte B-Bewilligung. Die dadurch drohende unterschiedliche Behandlung je nach Kanton oder Gemeinde gefährdet die Rechtsgleichheit. Die SFH nimmt deshalb an der laufenden Vernehmlassung zur Anpassung der Asylverordnung 2 teil und spricht sich gegen diese Regelung aus.  

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