Aufenthaltsbewilligung F

VorlÀufige Aufnahme: unzureichende Verbesserungen und unhaltbare VerschÀrfungen

21. August 2019

Die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen bei der vorlĂ€ufigen Aufnahme genĂŒgen nicht um den Betroffenen eine rasche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf ist in dieser Hinsicht zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bringt er keine weitreichende Verbesserung des rechtlichen Status. Die vorgeschlagene weitere EinschrĂ€nkung der Reisefreiheit ist unverhĂ€ltnismĂ€ssig und daher klar abzulehnen. Dass die Bezeichnung der vorlĂ€ufigen Aufnahme nicht geĂ€ndert wird, ist zu bedauern.

In der Schweiz leben heute 47’084 GeflĂŒchtete als vorlĂ€ufig Aufgenommene zwischen Stuhl und Bank: Sie können nicht zurĂŒck in ihre Heimat, etwa weil dort Krieg herrscht. Die meisten von ihnen bleiben deshalb auf Jahre hinaus oder fĂŒr immer hier. Zugleich erschwert der Status den Betroffenen aber auch die Integration in der Schweiz. Das verursacht unnötig hohe Folgekosten – gerade etwa bei der Sozialhilfe. Die SFH prangert dieses Problem seit Jahren an und fordert die rechtliche Gleichstellung von vorlĂ€ufig Aufgenommenen und anerkannten FlĂŒchtlingen.

Der Bundesrat hat heute den Gesetzesentwurf zu den Anpassungen der vorlĂ€ufigen Aufnahme in die Vernehmlassung geschickt. Die SFH begrĂŒsst die punktuellen Anpassungen bezĂŒglich Arbeitsintegration bei der vorlĂ€ufigen Aufnahme zwar als Schritt in die richtige Richtung. Doch fĂŒr eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzberechtigten in Gesellschaft und Arbeitswelt reichen sie nicht aus. Damit vorlĂ€ufig Aufgenommene in der Schweiz richtig Fuss fassen können, mĂŒssen weitere rechtliche HĂŒrden beseitigt werden: Vorab sind die empfindlichen Restriktionen beim Familiennachzug aufzuheben. Denn die Familie ist nachweislich ein entscheidender Faktor fĂŒr den Erfolg der Integration. Die Betroffenen sollten aber auch Anspruch haben auf einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Massnahmen in der Berufsbildung.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet zudem eine unverhĂ€ltnismĂ€ssige und nicht akzeptable VerschĂ€rfung zur BeschrĂ€nkung der Reisefreiheit von vorlĂ€ufig Aufgenommenen. Das generelle Verbot fĂŒr Reisen in den Heimatstaat bedeutet fĂŒr Betroffene eine unverhĂ€ltnismĂ€ssige EinschrĂ€nkung ihrer Bewegungsfreiheit. Neu soll eine Ausnahme nur noch möglich sein zur Vorbereitung der selbstĂ€ndigen und definitiven RĂŒckkehr. Dies ist viel zu restriktiv. Auch die Verankerung eines expliziten Reiseverbots fĂŒr Drittstaaten mit lediglich Ausnahmemöglichkeiten im Einzelfall ist unverhĂ€ltnismĂ€ssig. Die Reisefreiheit von vorlĂ€ufig aufgenommenen Personen ist bereits heute extrem stark eingeschrĂ€nkt. Nur in AusnahmefĂ€llen, z.B. beim Tod eines Familienangehörigen, können vorlĂ€ufig Aufgenommene beim SEM eine Bewilligung zur Reise in ihre Heimat beantragen. Auch Reisen in Drittstaaten werden nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt. So kann beispielsweise eine in der Schweiz vorlĂ€ufig aufgenommene Syrerin ihren Bruder, der in Deutschland lebt, nicht besuchen. Oder ein in der Schweiz vorlĂ€ufig aufgenommener Afghane kann seinen kranken Vater in Griechenland erst dann besuchen, wenn dieser schon fast im Sterben liegt. Die Voraussetzungen fĂŒr eine Reisebewilligung sind bereits heute zu strikt; eine weitere VerschĂ€rfung ist nicht haltbar.

Zudem bedauert die SFH, dass der Bundesrat eine Änderung der Bezeichnung der vorlĂ€ufigen Aufnahme ablehnt. Damit verpasst er die Chance, diesen meist langfristigen, unerlĂ€sslichen Schutzstatus auch unmissverstĂ€ndlich als solchen zu bezeichnen.

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