SFH lehnt die Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungen grundsätzlich ab

15. April 2026

Der Bundesrat betont in einem heute publizierten Bericht die enormen Hürden und Probleme bei der Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten. Eine Beteiligung an entsprechenden Projekten schliesst er trotzdem nicht aus. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert dies. Sie lehnt jegliche Form der Externalisierung ab.

Bern, 15. April 2026 

Der Bundesrat hat heute in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags eine Auslegeordnung zu möglichen Formen von Auslagerungen im Asylbereich publiziert. Die SFH begrüsst, dass der Bundesrat dabei die enormen Hürden, Probleme und Risiken von Plänen zur Externalisierung der Verfahren und der Wegweisung betont. Sie kritisiert jedoch, dass der Bundesrat eine Teilnahme an Auslagerungsvorhaben dennoch nicht ausschliesst. 

Die SFH lehnt die Externalisierung von Asylverfahren, Schutzverpflichtungen und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten grundsätzlich ab. Die Schweiz trägt die Verantwortung für die Menschen, die hier um Schutz ersucht haben. Sie könnte aber die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsnormen bei Auslagerungen in einen Drittstaat nicht ausreichend kontrollieren. Es besteht daher ein grosses Risiko, dass es zu Grundrechtsverletzungen und Verstössen gegen das Refoulement-Verbot kommt. Ausserdem entstünden immense Zusatzkosten und die Schweiz würde sich in die Abhängigkeit von Drittstaaten begeben und sich damit politisch erpressbar machen.   

Externalisierungen untergraben den Flüchtlingsschutz 

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ausgelagerte Verfahren nicht menschenrechtskonform durchgeführt werden können. Zudem ist die internationale Signalwirkung zu bedenken: Die allermeisten Flüchtenden weltweit bleiben in ihren Nachbarländern. Nur ein kleiner Teil dieser Personen erreicht überhaupt die Schweiz. Statt solidarisch Verantwortung zu übernehmen, würde die Schweiz mit Auslagerungen zeigen, dass sie das Asylrecht selber nicht mehr stärken will. Dadurch dürfte es auch schwieriger werden, andere Staaten davon abzuhalten, den Flüchtlingsschutz weltweit weiter zu schwächen. 

Falscher Ansatz 

Wie der Bundesrat richtig festhält, verfügt die Schweiz insgesamt über funktionierende Asylstrukturen, welche den Herausforderungen grundsätzlich gerecht werden. Aus Sicht der SFH bieten Auslagerungen keinen Mehrwert und können in der Bilanz auch nicht als potenzielle punktuelle Entlastungen betrachtet werden.  

Falls es anderen Staaten gelingt, Auslagerungsmodelle umzusetzen, will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt gleichwohl eine Beteiligung prüfen. Die SFH kritisiert dies. Aus ihrer Sicht sollte die Schweiz ihre Bemühungen auf die Prävention von Fluchtursachen sowie auf die Unterstützung von Erstaufnahmestaaten konzentrieren. Gleichzeitig muss sie faire, individuelle Verfahren im Inland gewährleisten.  

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