Am 21. April wurden mehrere Burundier*innen, deren Asylgesuch abgelehnt worden war, per Sonderflug rückgeführt. Ein weiterer Sonderflug soll in Kürze stattfinden. Vor diesem Hintergrund macht uns der Suizid eines jungen Burundiers in Zürich nach einem negativen Asylentscheid tief betroffen.
- Die SFH fordert, Rückführungen nach Burundi zu sistieren und verurteilt diese. Die SFH fordert die Schweiz auf, den Wegweisungsvollzug nach Burundi auszusetzen. In der Mehrheit der europäischen Länder ist dies bereits der Fall. Das Risiko willkürlicher Verfolgung bleibt insbesondere für politische Oppositionelle hoch. Im September 2025 äusserte sich die Schweiz vor dem Menschenrechtsrat besorgt über Folter, aussergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen in Burundi. Sie verwies auf ein Klima der Straflosigkeit und Einschüchterung. Auch wenn die Asylgewährungsquote für Burundier*innen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist – von 2,6 % im Jahr 2022 auf 27,3 % im Jahr 2026 –, werden die meisten Asylgesuche abgelehnt, ohne dass Schutz gewährt wird. Diesen Betroffenen droht daher die Rückführung.
- Zurückgeführte Burundier*innen werden zur Zielscheibe. Personen, die unter Polizeibegleitung zurückgeführt werden, laufen Gefahr, von den burundischen Geheimdiensten unter Druck gesetzt zu werden. Willkürliche Inhaftierungen und Verschleppungen sind gut dokumentiert. Allein die Tatsache, im Ausland Asyl beantragt zu haben, kann ausreichen, um von den Behörden verfolgt zu werden.
- Die Glaubhaftigkeit darf nicht isoliert beurteilt werden. Zahlreiche Asylgesuche von burundischen Staatsangehörigen werden mit der Begründung abgelehnt, ihre Aussagen seien nicht glaubhaft genug. Die politische Unterdrückung in Burundi und die persönliche Situation der Asylsuchenden muss bei dieser Einschätzung stärker berücksichtigt werden.

