Offenbar hat man die Lehren gezogen. Was bei der Masseneinwanderungsinitiative vor vier Jahren nicht gelang, soll diesmal kraftvoll und deutlich zum Ziel führen: Die Stimmberechtigten von der Unsinnigkeit der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative zu überzeugen, damit sie am 25. November 2018 ein wuchtiges Nein in die Urne legen. Denn wenn der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sich mit Menschenrechtsgruppierungen zusammen tut, um diesmal gemeinsam die Kräfte zu bündeln, dann steht wohl einiges auf dem Spiel: In der Tat, die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» reiht sich ein in die kontinuierliche Demontage der Grund- und Minderheitsrechte und ist brandgefährlich. Mögen die Gründe für die breite Gegnerschaft sehr unterschiedlich sein; sie alle möchten, dass die Schweiz international weiterhin eine zuverlässige Vertragspartnerin bleibt. Das aussenpolitische Konzept des Kleinstaates im Herzen Europas hat sich seit der Gründung des Bundesstaates bewährt. Mittlerweile ist es der Schweiz gelungen, sich mit über 600 internationalen Verträgen und Abkommen Respekt, Sicherheit und Wohlstand zu verschaffen, ohne dass sie damit ihre direkt-demokratischen Spielregeln und Grundrechte hätte einschränken müssen.
Um was es genau geht
Wird die Initiative von den Stimmberechtigten angenommen, soll in Zukunft das Verfassungsrecht der Schweiz (Landesrecht) über den internationalen Verträgen (Völkerrecht) stehen. Wenn es zu Widersprüchen kommt zwischen Landes- und Völkerrecht, müssen davon betroffene internationale Verträge und Abkommen entweder neu verhandelt oder gekündigt werden: zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Kinderrechtskonvention (KRK), die Antifolterkonvention (FoK). Falls die Schweiz die EMRK kündigen würde, könnten nicht nur Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge sondern auch Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geschützt werden. Die EMRK ist eine notwendige Rückversicherung unter anderem für den Schutz vor Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Sie garantiert fundamentale Rechte wie das Recht auf Leben, auf freie Meinungsäusserung, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, auf Eheschliessung, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und vieles mehr.
Die Haltung der SFH
Die SFH und ihre Mitgliedorganisationen lehnen die Initiative vollumfänglich ab. Sie schwächt den Grundrechtsschutz und führt zu einer unübersichtlichen Lage. Die Menschenrechte sind die unverzichtbare Basis unseres Rechtssystems. Die Schweiz hat sich freiwillig dazu bekannt; fremd sind diese Richter nicht. Fremd mag den Initianten höchstens heute noch vorkommen, dass die Schweiz im EGMR für neun Jahre von einer Frau, Richterin Helen Keller, vertreten ist. Zudem sitzen im Europaparlament sechs Schweizer Parlamentarier, darunter zwei Vertreter jener Partei, die sich für diese unausgegorene Abstimmungsvorlage verantwortlich zeichnen.
Auch der Bundesrat hat in der Botschaft vom 5. Juli 2017 dem Parlament die Ablehnung ohne Gegenvorschlag beantragt. Die Initiative schwächt die Schweiz wirtschaftlich und ideell, sie gefährdet die Stabilität und Verlässlichkeit unseres Landes und untergräbt die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure.
Von Barbara Graf Mousa, Redaktorin SFH