Zukunft des Schutzstatus S: Planungssicherheit schaffen, Schutz gewährleisten

19. Juni 2026

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst die Vorlage über die Zukunft des Schutzstatus S und die Schaffung von Planungssicherheit für Geflüchtete aus der Ukraine. Solange der Krieg andauert, muss der Schutzstatus bestehen bleiben. Einschränkungen des Status S und Ungleichbehandlungen von Schutzsuchenden lehnt die SFH ab.

Bern, 19.06.2026

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat heute ein Konzept mit verschiedenen Szenarien zur Zukunft des Schutzstatus S in Konsultation gegeben. Die SFH begrüsst das Konzept grundsätzlich und ist froh, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden auf die vorliegenden Szenarien einigen konnten. Es ist wichtig und dringlich, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen ihre Zukunftsperspektiven kennen und sich rechtzeitig darauf einstellen können. Die SFH konnte sich in der Begleitgruppe konsultativ einbringen und Anliegen des Flüchtlingsschutzes vorbringen. 

1. Aufrechterhaltung des Status S

Solange der Krieg in der Ukraine anhält, ist der Status S aus Sicht der SFH weiterhin notwendig. 

Für die SFH sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Punkte zentral:

  • Nach fünf Jahren Aufenthalt haben Personen mit Status S laut Asylgesetz Anspruch auf eine an die Dauer des Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B;
  • Der Bundesrat möchte, dass Kantone und Gemeinden für diese Personen eigenständig über die Höhe der Sozialhilfe entscheiden können. Damit besteht jedoch die Gefahr, dass es zu unterschiedlichen Sozialhilfeleistungen je nach Wohnkanton oder Wohngemeinde kommt. So entsteht ein schweizweiter Flickenteppich bei den Unterstützungsleistungen, was dem Grundsatz der Rechtsgleichheit widerspricht. Die Asylsozialhilfe ist bereits heute stark uneinheitlich ausgestaltet und liegt je nach Kanton zwischen 20 und 70 Prozent unter der regulären Sozialhilfe.
  • Auch Frauen mit Kindern, junge Erwachsene und andere vulnerable Personen, die ohne eigenes Verschulden nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, sollen eine Perspektive auf einen festen Aufenthaltstitel erhalten. Härtefallgesuche sollten rechtskonform und grosszügig geprüft werden.
  • Die SFH lehnt eine Einschränkung des Schutzstatus S für Männer im wehrpflichtigen Alter ab. Schutz soll allen Menschen gewährt werden, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen – unabhängig von Geschlecht und Alter. Der Fluchtgrund von Männern im wehrpflichtigen Alter beschränkt sich nicht auf eine mögliche Desertation; unter ihnen befinden sich auch Väter mit betreuungspflichtigen minderjährigen Kindern. Eine Einschränkung des Status S für Männer im wehrpflichtigen Alter würde Familien auseinanderreissen. Zudem verlassen zahlreiche Männer die Ukraine rechtmässig, seitdem die ukrainische Regierung im August 2025 jungen Männern bis 22 Jahre die Ausreise erlaubt hatte.

2. Vollständige Aufhebung des Status S 

  • Eine Aufhebung des Schutzstatus S kommt aus Sicht der SFH erst nach Kriegsende, einem Friedensabkommen und einer von unabhängiger Seite garantierten Sicherheit in der Ukraine infrage. 
  • Der Schritt müsste eng mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten abgestimmt werden.
  • Eine Rückkehr darf erst erfolgen, wenn Infrastruktur (Spitäler, Strassen, Schulen etc.)  und Existenzgrundlagen gesichert sind. 

3. Ausstieg aus dem Status S bei anhaltendem Konflikt 

  • Die SFH spricht sich weiterhin gegen die Definition und Ausweitung von angeblich sicheren Regionen aus. 
  • Sollten die Zahlen der Gesuche um Schutzstatus S künftig so stark zurückgehen, dass zum regulären Asylverfahren übergegangen werden kann, würden für Geflüchtete aus der Ukraine zwei unterschiedliche Aufenthaltsrechte gelten: der Status S und die vorläufige Aufnahme (Ausweis F). Um Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Status zu vermeiden, fordert die SFH bereits seit Längerem die Einführung eines einheitlichen humanitären Schutzstatus, der die heutigen Ausweise S und F zusammenführt.

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