Türkei: Die Schweiz unterschätzt das Risiko für Geflüchtete

14. Oktober 2026

Weil die Schweiz ihre Praxis in den letzten Jahren verschärft hat, ist es für Menschen mit einem laufenden Strafverfahren in der Türkei schwieriger geworden, Schutz zu erhalten. Ein neuer Bericht zeigt jedoch, dass die Einschätzung der Behörden und Gerichte unzureichend ist und die zugrunde liegenden Risikoprofile zu eng gefasst sind, denn abgewiesenen Asylsuchenden droht bei ihrer Rückkehr in die Türkei willkürliche Haft. Die neun untersuchten Fälle verdeutlichen diese Gefahr. Sie stehen exemplarisch neben dem Fall der kurdischen Frau, die zusammen mit ihrem Baby am Flughafen Istanbul verhaftet wurde. Die Fälle machen deutlich: Auch Menschen mit weniger ausgeprägten politischen Profilen sind gefährdet und brauchen unseren Schutz.

Bern, 14.10.2026 

Seit einem Referenzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) von 2024 ist es für Menschen mit einem laufenden Strafverfahren in der Türkei schwieriger, in der Schweiz Schutz zu erhalten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) dokumentieren mit Unterstützung der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) in einem neuen Bericht neun Schicksale von Geflüchteten aus der Türkei. Deren Asylgesuche wurden von den Schweizer Behörden trotz bekannter Strafverfolgungsrisiken abgelehnt; nach ihrer Rückkehr in die Türkei waren sie bis zu knapp drei Monate inhaftiert und mit Strafverfahren, gerichtlichen Kontrollmassnahmen und Verurteilungen konfrontiert. Die Fälle zeigen klar: Auch Personen mit wenig öffentlicher Bekanntheit oder Reichweite sind gefährdet und brauchen unseren Schutz. 

Anpassung der Schweizer Asylpraxis dringend erforderlich 

Die dokumentierten Fälle zeigen, dass die aktuelle Schweizer Asylpraxis korrigiert werden muss. Konkret fordern die SFH, DJS und SBAA folgende Anpassungen bei der Risikobeurteilung für Personen mit hängigen Strafverfahren in der Türkei: 

  • Strafverfolgungspraxis in der Türkei stärker berücksichtigen. Der Bericht stellt klar, dass die tatsächliche Strafverfolgungspraxis in der Türkei in der Risikoeinschätzung des SEM und des BVGer zu kurz kommt, denn Strafverfahren in der Türkei können willkürlich sowie politisch oder ethnisch motiviert sein.  

  • Risikofaktoren breiter und in ihrem Zusammenwirken beurteilen. Die untersuchten Fälle betrafen keine landesweit bekannten Politiker*innen oder Menschenrechtsverteidiger*innen. Die Behörden müssen ein breiteres Spektrum an Risikofaktoren stärker anerkennen. Dazu zählen weniger sichtbare Aktivitäten wie beispielsweise Social-Media-Beiträge. Risikofaktoren wie etwa die kurdische Identität, frühere politische Betätigung, hängige Ermittlungen, exilpolitische Aktivitäten in Europa oder der familiäre Hintergrund müssen auch stärker gesamtheitlich und insbesondere in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden. 

  • Folgen der Strafverfahren stärker gewichten. Für Betroffene bedeuten Strafverfahren oft jahrelange Ungewissheit und Angst. Dazu kommen u.a. willkürlicher Polizeigewahrsam und Untersuchungshaft mit unzureichenden Haftbedingungen, Herabwürdigungen, Schikanierungen oder Misshandlungen, Meldepflichten und Ausreiseverbote sowie lang anhaltende Rechtsunsicherheit. Der daraus resultierende Zwang zur Selbstzensur oder zur Aufgabe politischer Aktivitäten und der psychische Druck können asylrelevant sein.  

Aussetzung der negativen Asylentscheide und Wegweisungen 

Bis zur Praxisänderung sollten negative Asylentscheide und Wegweisungen bei türkischen Asylsuchenden, die im Asylverfahren Strafverfolgung geltend machen oder gemacht haben, ausgesetzt werden. 

Sollte sich nach einer Rückkehr zeigen, dass die Risikoeinschätzung der Schweizer Behörden nicht zutreffend war, sollen die betroffenen Personen mittels humanitären Visums rasch wieder in die Schweiz zurückreisen können.  

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