Syrien: SFH begrüsst Wiederaufnahme der Asylentscheide, hält Wegweisungen für unzumutbar

17. April 2026

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst, dass der Bund wieder über syrische Asylgesuche entscheidet. Nach 16 Monaten Sistierung fordert sie nun rasche und grosszügige Entscheide, insbesondere für Angehörige von Minderheiten. Gleichzeitig warnt die SFH vor Wegweisungen nach Syrien. Krieg, Gewalt und die prekäre humanitäre Lage machen Rückführungen weiterhin unzumutbar.

Bern, 17. April 2026 

Die SFH begrüsst, dass das SEM die Behandlung syrischer Asylgesuche ab Mai wieder aufnehmen wird, nachdem die Verfahren im Dezember 2024 sistiert worden waren. 16 Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes ist dieser Schritt überfällig. Zu lange mussten schutzsuchende Syrerinnen und Syrer in der Schweiz in Unsicherheit und ohne Integrationsperspektive ausharren. Die SFH hat die Sistierung deshalb von Anfang an kritisiert. 

Aus Sicht der SFH wäre die Verfolgungssituation für viele syrische Minderheiten schon länger klar genug gewesen, um über Gesuche, die voraussichtlich positiv beurteilt werden, zu entscheiden. Die SFH fordert nun eine schnelle und grosszügige Beurteilung von Asylgesuchen, insbesondere jener von Angehörigen von Minderheiten. Denn die Gewalt gegen Minderheiten hat nach dem Machtwechsel sogar zugenommen. Alawit*innen, Kurd*innen, religiöse und sexuelle Minderheiten werden weiterhin persönlich verfolgt. Dies bestätigt auch das SEM in einem Bericht nach seiner jüngsten Abklärungsreise. Die Schweiz muss verfolgten Syrer*innen Asyl gewähren. 

Wegweisen nach Syrien unzumutbar

Vor diesem Hintergrund sind Wegweisungen nach Syrien aus Sicht der SFH in der aktuellen Situation grundsätzlich unzumutbar. Das SEM hält in seinem Bericht denn auch fest, dass die bewaffneten Konflikte in Syrien andauern, die Infrastruktur grossräumig zerstört ist und die wirtschaftliche Situation katastrophal bleibt. Die SFH teilt diese Einschätzung ausdrücklich. 

Hinzu kommt, dass die Übergangsregierung selbst an Menschenrechtsverletzungen beteiligt ist und nicht in der Lage scheint, die Bevölkerung vor der Gewalt anderer zu schützen. Es kommt zu Tötungen, Folter sowie Entführungen und Verschwindenlassen. Viele Kinder gehen aus Angst vor Entführungen nicht mehr zur Schule. Der Entscheid des SEM, unter begünstigenden Umständen dennoch Wegweisungen anzuordnen, ist deshalb verfrüht. Auch diesen Menschen muss die Schweiz über die vorläufige Aufnahme weiterhin Schutz vor Krieg und Gewalt bieten.

 

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