Aufenthaltsbewilligung F

Strikte Reiseverbote gehen deutlich zu weit

21. November 2019

Der Gesetzesentwurf zur Anpassung der vorläufigen Aufnahme bringt unhaltbare Verschärfungen: Die Reiseverbote in Heimatstaaten und in Drittstaaten gehen deutlich zu weit und sind unvereinbar mit den Grundrechten der betroffenen Personen. Zugleich sind die vorgeschlagenen Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt ungenügend. Die SFH bedauert zudem, dass der Bundesrat an der missverständlichen Bezeichnung «vorläufigen Aufnahme» festhält.

Rund 47’000 Geflüchtete leben als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Sie können nicht in ihre Heimat zurück, weil dort beispielsweise Krieg herrscht oder ihnen Folter droht. Die meisten von ihnen bleiben jahrelang hier. Doch der Status erschwert den Betroffenen, in Gesellschaft und Arbeitsleben Fuss zu fassen. Dadurch entstehen unnötig hohe Folgekosten, unter anderem auch bei der Sozialhilfe. Die SFH fordert daher seit Jahren die rechtliche Gleichstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.

Reiseverbot viel zu restriktiv

Die SFH hat sich an der Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) beteiligt. Aus ihrer Sicht sieht der Entwurf eine unverhältnismässige und nicht akzeptable Verschärfung des Reiseverbots für vorläufig Aufgenommene vor. Dabei werden Reisen bereits heute nur ausnahmsweise und unter sehr restriktiven Bedingungen bewilligt. So können vorläufig Aufgenommene beispielsweise beim Tod eines Familienangehörigen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Bewilligung zur Reise in ihre Heimat beantragen. Neu soll nun aber eine Ausnahme nur noch möglich sein zur Vorbereitung der selbständigen und definitiven Ausreise. Dies ist viel zu restriktiv. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist das geplante generelle Reiseverbot in Drittstaaten, das völlig unverhältnismässig ist und entschieden zu weit geht. Die SFH kritisiert, dass dieser Vorschlag des Justizdepartementes noch deutlich über die Verschärfungen hinausgeht, die im Parlament gefordert wurden. Die Bewegungsfreiheit ist Teil der persönlichen Freiheit, garantiert durch die Bundesverfassung. Ein Reiseverbot tangiert zudem das Grundrecht auf Familienleben. Die SFH hat mehrfach darauf hingewiesen, dass bereits die heutigen Einschränkungen der Reisefreiheit nicht gerechtfertigt und abzuschaffen sind.

Zugang zum Arbeitsmarkt kaum erleichtert

Der Gesetzesentwurf sieht zudem die Erleichterung des Kantonswechsels für erwerbstätige vorläufig Aufgenommene vor. Die SFH begrüsst diese Massnahme zwar. Ein Kantonswechsel muss jedoch auch möglich sein, wenn eine Stelle in einem anderen Kanton in Aussicht steht. Die Voraussetzung, dass die betroffene Person vollständig unabhängig von Sozialhilfe sein muss, ist aus Sicht der SFH kontraproduktiv: Ziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Also müssen vorläufig Aufgenommene auch die Chance wahrnehmen können, einen Job in einem anderen Kanton anzunehmen und aus der Sozialhilfe herauszukommen. Zudem ist die Voraussetzung einer zwölfmonatigen Wartefrist zu streng. Ein Kantonswechsel sollte schon früher möglich sein.

Die SFH bedauert, dass das EJPD sich entschieden hat, an der Bezeichnung «vorläufigen Aufnahme» festzuhalten, obwohl sich diese erwiesenermassen integrationshemmend auswirkt. Es braucht stattdessen einen positiven Schutzstatus mit einem unmissverständlichen Namen, welcher die Schutzberechtigung klar zum Ausdruck bringt.

Rückfragen

Newsletter

Bleiben Sie über asylpolitische Fragen, die Situation in den Herkunftsländern von Asylsuchenden und unsere Aktivitäten auf dem Laufenden.

Jetzt abonnieren