Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat eine Gesetzesvorlage zur Überprüfung von elektronischen Datenträgern im Asylverfahren angenommen. Behörden können somit künftig auf Smartphones, Tablets, Laptops oder andere Datenträger von Asylsuchenden zugreifen, um die Identität und Staatsangehörigkeit der Betroffenen zu klären. Die SFH hat das Vorhaben wiederholt scharf kritisiert, denn es führt zu einem unverhältnismässig starken Eingriff in die Privatsphäre der Asylsuchenden und ist aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich. Die Gesetzesvorlage weist zudem gravierende Lücken und Mängel auf. So fehlt etwa eine unabhängige Kontrolle der Datenüberprüfung, und das Verfahren des Datenzugriffs, der -auswertung und der -speicherung ist nicht klar geregelt. Die SFH fordert nun Transparenz bei der Umsetzung: Der Bundesrat muss genau definieren auf welche Datenträger das Staatssekretariat für Migration (SEM) zugreifen darf und wie lange diese eingezogen werden. Zudem sollte er klare Kriterien zur Triage und Definition vorlegen, welche Daten zur Abklärung von Identität und Nationalität erforderlich sind und daher tatsächlich erhoben werden dürfen – und welche nicht. Dabei muss die Einschätzung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einbezogen werden.
Zwangs-Covid-19-Tests: rechtlich und medizinisch unverantwortbar
Der Ständerat hat zugleich noch weitere Grundrechtseinschränkungen beschlossen, etwa mit der Annahme einer Gesetzesvorlage, wonach abgewiesene Asylsuchende künftig zu Covid-19-Tests gezwungen werden können, wenn Aufnahmeländer und Luftverkehrsunternehmen für deren Ausschaffung ein negatives Testresultat verlangen. Aus Sicht der SFH ist der Testzwang rechtlich und medizinisch unverantwortbar, denn es besteht erhebliche Verletzungsgefahr, wenn sich eine Person physisch gegen den Test wehrt und dieser dennoch durchgeführt wird. Die SFH hat in ihrer Vernehmlassungsantwort darauf hingewiesen, dass ein Zwangs-Covid-Test einen unverhältnismässigen instrumentellen Eingriff in den menschlichen Körper darstellt und somit das Recht auf physische Integrität verletzt. Bisher wird keine andere Bevölkerungsgruppe zu einem Covid-Test verpflichtet und gezwungen. Aus Sicht der SFH ist ein Testzwang kaum umsetzbar: Laut der Gesetzesvorlage darf beim Testen kein Zwang ausgeübt werden, der die Gesundheit der betroffenen Person gefährden könnte. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hält fest, dass die Durchführung eines Zwangs-Covid-Tests bei aktiver Gegenwehr der Betroffenen immer ein Gesundheitsrisiko beinhaltet und deshalb dem Berufsethos von Medizinalpersonen widerspricht. Die SAMW weist nebst ethischen und medizinischen Gründen auf das Risiko einer Strafverfolgung gegen die ausführende Gesundheitsfachperson hin und empfiehlt den Medizinalpersonen im Zweifelsfall die Durchführung des Tests abzulehnen. Diese klaren Worte aus medizinethischer Sicht bestätigen die Bedenken der SFH. Sie fordert, dass auf Covid-Tests gegen den Willen der Betroffenen aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr grundsätzlich verzichtet wird. Damit in der Praxis sichergestellt ist, dass auf einen Test verzichtet wird, sobald sich die Person wehrt und deshalb eine Gesundheitsgefährdung droht, braucht es ein unabhängiges Monitoring sowohl bei der Zuführung der betroffenen Personen zum Test als auch während der Durchführung des Tests.
Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene: Ständeratsentscheid nicht nachvollziehbar
Die SFH bedauert den Entscheid des Ständerats zu den geplanten punktuellen Anpassungen der vorläufigen Aufnahme. Der Rat hat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zugestimmt. Der Gesetzesentwurf beinhaltet insbesondere eine unverhältnismässige und nicht akzeptable Verschärfung der Reiseverbote für vorläufig Aufgenommene. Aus Sicht der SFH sind die generellen Reiseverbote in Heimat- und in Drittstaaten unvereinbar mit den Grundrechten der betroffenen Personen. Der Ständerat verwarf die vom Nationalrat beschlossene Ergänzung im Gesetz, wonach Reisen im Schengen-Raum ausnahmsweise möglich sein sollen – namentlich zu Ausbildungszwecken, für den Besuch von Familienangehörigen oder für die Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen. Angesichts der Tatsache, dass Reisen für vorläufig Aufgenommene bereits heute nur ausnahmsweise und unter sehr strengen Bedingungen bewilligt werden, ist der Ständeratsentscheid nicht nachvollziehbar. Die SFH fordert den Nationalrat daher auf, nicht auf den äusserst restriktiven Kurs des Ständerats einzuschwenken, sondern zumindest an den ausnahmsweisen Reisemöglichkeiten für vorläufig Aufgenommene im Schengen-Raum festzuhalten.

Eliane Engeler
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